Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die
Verlängerung des Zeitraums zur Anwendung der Förderrichtlinien bis zum
31.12.2023.
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 06.02.2017 hat der
Gemeinderat die Förderrichtlinien im Rahmen des Dorferneuerungskonzeptes
beschlossen. Die Richtlinien sind aufgrund des Beschlusses befristet bis zum
31.12.2020.
Das Programm enthält Zuwendungen für Sanierungsputze,
Anstriche, Einfriedungen, Hecken, Bäume und Sträucher.
Das Programm wird bis auf die Annahme
der Abrissprämie gut angenommen.