Sitzung: 23.09.2020 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2-2498/20/12-181
Beschluss:
Der Bauausschuss des Stadtrates stimmt
der Festsetzung eines SO-Gebietes Einzelhandel zur Verlagerung des
Blumenmarktes und des dm-Drogeriemarktes zu. Weitere nicht großflächige
Einzelhandels oder Handelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten sollen
weder im SO-Gebiet noch im GE-Gebiet zulässig sein. Es soll ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und ein Durchführungsvertrag
zwischen Stadt und Investor abgeschlossen werden.
Sachverhalt:
Der Eigentümer der Grundstücke hat dem
Büro FIRU den Auftrag erteilt, eine Änderung des Bebauungsplans zu erstellen.
Herr Christian Franké stellt die Planungen dem Ausschuss vor.
In der Sitzung des Bauausschusses am 18.12.2019
wurde der Empfehlungsbeschluss gefasst, die Veränderungen in diesem Bereich zum
Wohle der Stadt voranzutreiben. Stadtbürgermeister Uwe Schneider meint, dass
bei der Entwicklung auf „Sarresdorf“ auch stets die Kernstadt im Blick behalten
werden müsse, auch was die Nachfolgenutzung der freiwerdenden Geschäfte
betreffe. Diese Auffassung wird mehrheitlich von den Ausschussmitgliedern
geteilt. Es wird als positiv angesehen, dass das es Veränderungen in diesem
Bereich gibt, u.a. das Steinwerk wegkommt und eine Begrünung in diesem Bereich
erfolgen kann. Die Entwicklung von „Sarresdorf“ muss für die Innenstadt
unschädlich sein. Es dürfen dort keine innenstadt-relevanten Sortimente
zugelassen werden. Tim Steen und Hans
Hermann Grewe weisen darauf hin, dass gemäß einem früheren Beschluss im
rückwärtigen Bereich der Sarresdorfer Straße zunächst durch den Investor eine
Erschließungsstraße gebaut werden müsse, bevor der Bebauungsplan geändert wird.
Es ist ein Durchführungsvertrag mit dem Investor abzuschließen. Darin werden
u.a. die Verpflichtungen des Investors, Termine, Bürgschaften sowie Kündigung
des Vertrages, vereinbart. Die 1.
Beigeordnete Irmgard Dunkel unterstützt die Weiterentwicklung in diesem
Bereich, so dass für die Kernstadt keine Nachteile entstehen. Sie vermisst die
Begründung zur Kernstadt in der Textfestsetzung. Der Beschlussvorschlag der
CDU-Fraktion wird zur Abstimmung gebracht.