Sitzung: 23.09.2020 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2-2497/20/12-180
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das
Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Vorhaben. Dem Antrag auf Befreiung von den
bauplanungsrechtlichen Vorschriften des Bebauungsplans „Am Kalkhofborn“ wegen
Überschreitung der Firsthöhe um 0,93 cm wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Der Neubau eines alten- und
rollstuhlgerechten Mehrfamilienwohnhauses mit 19 Wohnungen und ambulanter
Betreuung, Zum Sandborn 18 und 20, wurde von der Kreisverwaltung am 03.07.2018
genehmigt sowie Neubau eines Lagergebäudes für Gartengeräte. Er wurde ein
Nachtrag zur Baugenehmigung vom 22.11.2018. eingereicht. Es wird eine Befreiung
von den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Im
Kalkhofsborn“, Ziffer 3.4.3, wegen Überschreitung der Firsthöhe des Aufzugs um
0,93 cm beantragt.
Begründung
des Antrags auf Befreiung:
Der ursprünglich geplante
Hydraulikaufzug konnte im Zuge der Baumaßnahmen nicht realisiert werden, da auf
dem Grundstück vulkanisches Hartgestein (Basalt) angetroffen wurde. Die
Aufzugsunterfahrt konnte daher nicht wie geplant ausgeführt werden. Aus Gründen
zur Einhaltung der baurechtlichen Mindestanzahl von barriere- und
rollstuhlgerechten Wohnungen (§ 51 Abs. 1 LBauO) ist ein Aufzug unausweichlich.
Es wurde stattdessen ein Seilaufzug installiert, dessen Mechanik sich über dem
Aufzugskorb befindet. Es ergibt ein
technisch notwendiger Aufbau über dem Schacht. Die Firsthöhe wird nur mit 0,93
cm und nur in einem kleinen Bereich überschritten.
Die
Ausschussmitglieder sind zum Teil der Auffassung, dass der Bauherr bewusst
gegen die Bauvorschriften verstoßen habe und daher die beantragte Befreiung
abzulehnen sei. Möglicherweise wäre ein teurerer Aufzug möglich gewesen bzw.
hätte mit einem Meißelbagger noch tiefer gegraben werden können; dies hätte
jedoch wieder eine erhebliche Lärmbelästigung für die Nachbarn bedeutet. Für
die Ablehnung der Befreiung sind jedoch nur städtebauliche Gründe maßgebend. Grundsätzlich
steht auch in Frage, ob der Aufbau für den Aufzug einen First darstellt.