Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Vorhaben. Dem Antrag auf Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Vorschriften des Bebauungsplans „Am Kalkhofborn“ wegen Überschreitung der Firsthöhe um 0,93 cm wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Der Neubau eines alten- und rollstuhlgerechten Mehrfamilienwohnhauses mit 19 Wohnungen und ambulanter Betreuung, Zum Sandborn 18 und 20, wurde von der Kreisverwaltung am 03.07.2018 genehmigt sowie Neubau eines Lagergebäudes für Gartengeräte. Er wurde ein Nachtrag zur Baugenehmigung vom 22.11.2018. eingereicht. Es wird eine Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Im Kalkhofsborn“, Ziffer 3.4.3, wegen Überschreitung der Firsthöhe des Aufzugs um 0,93 cm beantragt.

 

Begründung des Antrags auf Befreiung:

Der ursprünglich geplante Hydraulikaufzug konnte im Zuge der Baumaßnahmen nicht realisiert werden, da auf dem Grundstück vulkanisches Hartgestein (Basalt) angetroffen wurde. Die Aufzugsunterfahrt konnte daher nicht wie geplant ausgeführt werden. Aus Gründen zur Einhaltung der baurechtlichen Mindestanzahl von barriere- und rollstuhlgerechten Wohnungen (§ 51 Abs. 1 LBauO) ist ein Aufzug unausweichlich. Es wurde stattdessen ein Seilaufzug installiert, dessen Mechanik sich über dem Aufzugskorb befindet.  Es ergibt ein technisch notwendiger Aufbau über dem Schacht. Die Firsthöhe wird nur mit 0,93 cm und nur in einem kleinen Bereich überschritten.

 

 

 

Die Ausschussmitglieder sind zum Teil der Auffassung, dass der Bauherr bewusst gegen die Bauvorschriften verstoßen habe und daher die beantragte Befreiung abzulehnen sei. Möglicherweise wäre ein teurerer Aufzug möglich gewesen bzw. hätte mit einem Meißelbagger noch tiefer gegraben werden können; dies hätte jedoch wieder eine erhebliche Lärmbelästigung für die Nachbarn bedeutet. Für die Ablehnung der Befreiung sind jedoch nur städtebauliche Gründe maßgebend. Grundsätzlich steht auch in Frage, ob der Aufbau für den Aufzug einen First darstellt.