Sitzung: 21.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: G-0106/20/19-071
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beauftragt
Ortsbürgermeister Emondts mit dem Abschluss der Zusatzvereinbarung im Rahmen
der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf effiziente LED-Technik; in diese
Zusatzvereinbarung soll ein kostenpflichtiges „Vandalismus-Modul“ aufgenommen
werden.
Sachverhalt:
Die Kündigung des
Straßenbeleuchtungsvertrages wurde mittlerweile zurückgezogen. Nach neuen
Verhandlungen von RM Roters mit innogy wurde eine Zusatzvereinbarung zum
Straßenbeleuchtungsvertrag (Kreiskonzept) ausgehandelt.
Der Vertragsentwurf für die
Zusatzvereinbarung, eine Information zur wirtschaftlichen Umstellung der
Straßenbeleuchtung sowie eine Zusammenstellung von Sachzeitwert und
Netzentflechtung wurden dem Rat per E-Mail am 07.10.2020 übersandt.
Für die Burg Kerpen können die Strahler an die Familie Roggendorf
abgegeben werden, damit sie diese eigenverantwortlich betreiben können. Hier
wurde bereits ein Gespräch geführt. Dadurch wird sich der Anteil der
Ortsgemeinde an Lampen und Stromkosten noch verringern.
Die
Ortsgemeinde Kerpen beabsichtigt nun, die Straßenbeleuchtung auf LED
umzustellen und möchte die Kosten i.H.v. 65.000 € über einen Kredit
finanzieren.
Nach
einer Berechnung von Kämmerer Uwe Hochmann stellen sich die Zinsen bzw. Tilgung
wie folgt dar:
-
Kreditvertrag über 10 Jahre
-
Tilgung jährlich 6.500 €
-
Zinsen (ca. 1,5 %) jährlich ca. 975 €
Somit
ergibt sich eine jährliche Annuität von 7.475 € im 1. Jahr. Die jährliche
Annuität wird sich von Jahr zu Jahr geringfügig nach unten reduzieren aufgrund
des jährlich etwas geringeren Zinsbetrages.
Anmerkung:
Die Zinsen können auch derzeit etwas geringer sein.
Es darf
kein Auftrag erteilt bzw. Vertrag abgeschlossen werden, wenn die Finanzierung
nicht gesichert ist (z.B. durch Veranschlagung und Genehmigung im Haushalt
2021).
Gleichfalls
ist die Zustimmung der Kommunalaufsicht für eine Kreditaufnahme dringend
erforderlich.