Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Risikoklasse des Ortsteils Üxheim-Niederehe auf B 1 zu ändern.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 1 Abs. 1 der Feuerwehrverordnung (FwVO) vom 21. März 1991 (GVBl. S. 89) in der zurzeit gültigen Fassung, ist die Gemeindefeuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem an einer öffentlichen Straße gelegenen Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung (Einsatzgrundzeit) wirksame Hilfe einleiten kann.

 

Fahrzeuge und Sonderausrüstungen sind den örtlichen Erfordernissen entsprechend vorzuhalten. Diese werden nach Risikoklassen ermittelt. Die Verbandsgemeinde ordnet jeden Ausrückebereich in eine Risikoklasse ein, die sich aus Brandgefahren der Stufe B 1 bis B 5, Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse der Stufe T 1 bis T 5, Gefahren durch Gefahrstoffe einschließlich radioaktiver Stoffe (ABC-Gefahren) der Stufe ABC 1 bis ABC 5 und Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer der Stufe W 1 bis W 5 zusammensetzt. Die Einordnung in eine Risikoklasse richtet sich nicht nach Einzelobjekten, sondern in der Regel nach der Gesamtstruktur des Ausrückebereiches (§ 3 Abs. 2 FwVO).

 

Aus der Einordnung in eine bestimmte Risikoklasse ergibt sich folglich der Mindestbedarf an vorzuhaltenden Fahrzeugen und Sonderausrüstungen.

 

In der ehemaligen Verbandsgemeinde Hillesheim wurde der Ortsteil Niederehe in die Risikoklasse B 2 eingeordnet, da sich dort als besonderes Objekt ein Geflügelhof, der Landgasthof Schröder mit 53 Betten, Aussiedlerhöfe sowie ein Steinmetzbetrieb befindet.

 

Da sich die Einordnung in eine Risikoklasse wie vorstehend dargelegt nach der Gesamtstruktur des Ausrückebereichs (hier Ortsteil Niederehe) und nicht nach Einzelobjekten richtet, muss die Risikoklasse für Brandgefahren für den Ortsteil Niederehe von der Stufe B 2 auf die Stufe B 1 gesenkt werden. Die vorgenannten Objekte sind bei der Betrachtung der Gesamtstruktur zu vernachlässigen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat diese Auffassung dem Wehrleiter nochmals bestätigt. Nach Ansicht der ADD ist für die Einstufung in die Risikoklasse B 2 mindestens ein kleines Gewerbegebiet notwendig. Die Einwohnerzahl von Niederehe liegt bei 364 (Stand 14.09.2020).

 

Dies hat zur Folge, dass das im Haushalt 2020 eingestellte Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) für die Freiwillige Feuerwehr Niederehe beschafft werden kann.

 

Eine weiterhin bestehende Einordnung in die Risikoklasse B 2 würde den Kauf eines TSF-W ausschließen und die Anschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) und damit Mehrkosten von ca. 100.000 € bedeuten.

 

 

Ratsmitglied Meyer bittet um Erstellen einer Liste für Investitionen, die im Feuerwehrbereich in den nächsten Jahren anstehen. Die Verwaltung wird die vorliegende Liste mit der Wehrleitung überarbeiten.