Sitzung: 23.09.2020 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Befangen: 1
Vorlage: 2-2490/20/12-178
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Gerolstein
erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB sofern die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen entweder durch Ergänzung der
Kombinierten Satzung bzw. durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfüllt
sind. Ggfls. ist eine erneute Beratung im Bauausschuss notwendig.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Herbert Lames
ist gemäß § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und
begibt sich in den Zuschauerraum.
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage für
die Errichtung von sechs Ferienhäusern in Gerolstein-Michelbach, Tannenweg,
Flur 3, Flurstücke 298, 299, 300, 301, 302/11, 1043/283, 1044/283 vor.
Das Vorhaben liegt zwar im
Geltungsbereich des Flächennutzungsplans (tw. Mischgebiet/tw. Wohngebiet),
allerdings außerhalb der Kombinieren Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB der
Stadt Gerolstein.
Über eine Baugenehmigung würde
durch die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde entschieden.
Auszug
Flächennutzungsplan:
Lageplan:
Auszug
Kombinierte Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB:
Der
Ortsbeirat Michelbach wurde kurzfristig informiert und ist grundsätzlich mit
dem
Vorhaben einverstanden. Der Ortsberat wird ggfls. noch einen Beschluss fassen.
Nach
§ 13 a BauNVO (Ferienwohnungen) wären die Ferienwohnungen unter der Voraussetzung,
dass die kombinierte Satzung ergänzt wird bzw. ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan auf Kosten des Investors erstellt wird. Mit dem Investor soll
ggfls. ein Durchführungsvertrag mit Regelung aller Einzelheiten abgeschlossen
werden.
Auszug aus der „Verordnung über die
bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO § 13 a
Ferienwohnungen“: