Sitzung: 23.09.2020 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-2489/20/12-177
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das
Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Vorhaben. Dem Antrag auf Befreiung von den
bauplanungsrechtlichen Festsetzungen in § 4 des Bebauungsplans „Am Born“ wg.
der Höhenlage des Gebäudes um 44,5 cm auf 84,5 cm anstatt 0,40 m über Oberkante
FF EG über Straßenniveau wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses in Holzrahmenbauweise mit Garage in
Gerolstein-Roth, Baugebiet „Am Born“ 9 und 11, Flur 6, Flurstücke 31/12 und
31/5, vor. Das Wohnhaus soll auf zwei Baugrundstücke errichtet werden; die
Bauherrin hat eine Parzellenvereinigung beantragt.
Nach § 4 des Bebauungsplans „Am
Born“ (Bauplanungsrecht) darf die Oberkante FF EG das Straßenniveau auf Höhe
der straßenzugewandten Gebäudemitte nicht mehr als 0,40 m überragen.
Aufgrund der nivellierten Höhen
zur Vermeidung von Stützmauern im rückwärtigen Bereich, sowie unter
Berücksichtigung der Nachbarbebauung soll die Fußbodenhöhe des neuen Gebäudes
auf 84,5 cm über Straßenniveau gelegt werden. Es wird eine Befreiung der in § 4
des Bebauungsplans „Am Born“ festgesetzten Höhe von 0,40 m um 44,5 cm auf 84,5
cm beantragt.
Die Genehmigung des Vorhabens
erfolgt durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Bauaufsichtsbehörde.
Die
Verwaltung erläutert, dass im Kaufvertrag mit der Stadt vom 27.03.2020 unter §
4 Bauverpflichtung geregelt ist, dass … „auf dem Vertragsgegenstand mit der
Errichtung eines Wohngebäudes entsprechend den Festsetzungen des
rechtsverbindlichen Bebauungsplans zu beginnen ist“. In § 9 des
Grundstückskauf-vertrages ist die Grundstücksverschmelzung der Grundstücke Flur
5, Nr. 31/5 und Flur 5 Nr. 31/12 vorgesehen. Die Grundstücksverschmelzung ist
zwischenzeitlich erfolgt. Der Ortsbeirat Roth hat dem Vorhaben zugestimmt.
Tim
Steen fragt, wer den Kaufvertrag abgeschlossen habe, da wegen der Knappheit der
städtischen Baugrundstücke jedes Grundstück mit einem Wohnhaus bebaut werden
sollte und keine Doppelbebauung mit einem Wohnhaus erfolgen sollte.
Stadtbürgermeister Uwe Schneider hatte den Kaufvertrag abgeschlossen. Bei
zukünftigen Kaufverträgen wird die Stadt darauf achten, dass keine Grundstücke mehr
zur Doppelbebauung verkauft werden.