Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Beschluss:

 

Änderung:

Ersetzen des Wortes „Durchführung“ in Überschrift der ersten Seite in „Erstellung“

 

Nach eingehender Beratung stimmt der Ortsgemeinderat dem Entwurf des städtebaulichen Vertrages in der vorgelegten Fassung zu und beauftragt den Ortsbürgermeister, den Vertrag mit der Fa. Trianel abzuschließen.


Sachverhalt:

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Es liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

Christian Bauer.

Dieser setzt sich in den Zuhörerbereich.

 

Der Vorhabenträger Fa Trianel, Krefeld beabsichtigt, auf der Gemarkung Jünkerath auf einer Fläche von ca. 14,6 ha die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage einschließlich erforderlicher Nebenanlagen und Erschließungswege. Alle Flächen befinden sich im Außenbereich, gem. § 35 BauGB. Dazu hat sie mit Schreiben vom 29.04.20 bei der Ortsgemeinde die Einleitung eines Bauleitverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes beantragt, damit eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Solarenergie gem. §11 Abs. 2 BauNVO errichtet werden kann.

Da der Vorhabenträger nicht Eigentümer der Fläche ist, wird er alle erforderlichen Erschließungsmaß­nahmen auf eigene Kosten durchführen. Die Gemeinde wird ihn dabei im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ihrer Möglichkeiten unterstützen und eventuell erforderliche Genehmigungen erteilen oder bei der Erteilung mitwirken. Dazu ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen Ortsgemeinde und Vorhabenträger abzuschließen.