Sitzung: 29.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 1
Vorlage: 2-2533/20/17-203
Beschluss:
Änderung:
Ersetzen des Wortes „Durchführung“ in Überschrift der ersten Seite
in „Erstellung“
Nach
eingehender Beratung stimmt der Ortsgemeinderat dem Entwurf des städtebaulichen
Vertrages in der vorgelegten Fassung zu und beauftragt den Ortsbürgermeister,
den Vertrag mit der Fa. Trianel abzuschließen.
Sachverhalt:
Sonderinteresse/Ruhen
des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Es liegen
beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:
Christian
Bauer.
Dieser
setzt sich in den Zuhörerbereich.
Der Vorhabenträger Fa Trianel, Krefeld beabsichtigt,
auf der Gemarkung Jünkerath auf einer Fläche von ca. 14,6 ha die Errichtung und
den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage einschließlich erforderlicher
Nebenanlagen und Erschließungswege. Alle Flächen befinden sich im Außenbereich,
gem. § 35 BauGB. Dazu hat sie mit Schreiben vom 29.04.20 bei der Ortsgemeinde
die Einleitung eines Bauleitverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
B-Planes beantragt, damit eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
Solarenergie gem. §11 Abs. 2 BauNVO errichtet werden kann.
Da der Vorhabenträger nicht Eigentümer der Fläche ist,
wird er alle erforderlichen Erschließungsmaßnahmen auf eigene Kosten
durchführen. Die Gemeinde wird ihn dabei im Rahmen ihrer Zuständigkeit und
ihrer Möglichkeiten unterstützen und eventuell erforderliche Genehmigungen
erteilen oder bei der Erteilung mitwirken. Dazu ist ein städtebaulicher Vertrag
zwischen Ortsgemeinde und Vorhabenträger abzuschließen.