Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat beschließt die Einführung eines BAT-Konzeptes für den
Gemeindewald Jünkerath.
Sachverhalt:
Bei dem „BAT-Konzept“ geht es darum, dass die Zielkonflikte
zwischen Naturschutz und Arbeitssicherheit minimiert werden sollen. Es soll
gewährleisten, dass die forstliche Bewirtschaftung mit den
artenschutzrechtlichen Anforderungen im Einklang steht.
Die Anpassungen im BNatschG 2010 an das EU Recht haben auch
Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung. Insbesondere die strengeren
Artenschutzanforderungen sind zu berücksichtigen, zugleich gilt ein
Verschlimmerungsverbot für die vorhandenen Lebensraumstrukturen. D.h., der
Erhaltungszustand einer lokalen Population darf sich durch Bewirtschaftung
nicht verschlechtern.
Die Beachtung der Naturschutzgrundsätze hat sich die Gemeinde im
Rahmen der Selbstverpflichtungserklärung für das PEFC-Zertifikat selbst
auferlegt. So verbleiben bestimmte Bäume mit ausgeprägtem Biotopcharakter, egal
ob lebend oder bereits abgestorben, im Bestand, während drum herum Bäume
genutzt, sprich geerntet werden. Durch die Einhaltung der
Arbeitssicherheitsbedingungen in der Holzernte entsteht allerdings ein gewisses
Konfliktpotential. Sicherheitsabstand von einer Baumlänge zu einem Biotopbaum
ist zwingend vorgeschrieben. Hier darf nur seilunterstützt gefällt werden.
Landesforsten RP hat bereits 2011 für seine landeseigenen Flächen ein Konzept
eingeführt, welches von Naturschutz- und Forstbehörde gemeinsam erstellt wurde.
Es kann als Blaupause für den Gemeindewald dienen. Die wesentlichen Merkmale
sind
a)
Waldrefugien, Bereiche von 1-3 ha Größe,
b)
Biotopbaumgruppen, Gruppierungen von ca. 15 Bäumen,
c)
Biotopbäume, einzelne Bäume,
die der Natur
überlassen bleiben.
In der Sitzung wurde durch den Revierförster das Konzept
vorgestellt und diskutiert.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der
Nutzungsverzicht von Biotopbäumen, Baumgruppen oder Bäumen aus Waldrefugien
bedeutet den Verlust von Holzgeld-Einnahmemöglichkeit. Aufgrund der ohnehin
eingeschränkten Verwertungsmöglichkeit dieser Bäume werden die finanziellen
Einbußen durch Ersparnisse bei den Arbeitssicherheitskosten in der Aufarbeitung
ausgeglichen.