Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Einführung eines BAT-Konzeptes für den Gemeindewald Jünkerath.


Sachverhalt:

 

Bei dem „BAT-Konzept“ geht es darum, dass die Zielkonflikte zwischen Naturschutz und Arbeitssicherheit minimiert werden sollen. Es soll gewährleisten, dass die forstliche Bewirtschaftung mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen im Einklang steht.

 

Die Anpassungen im BNatschG 2010 an das EU Recht haben auch Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung. Insbesondere die strengeren Artenschutzanforderungen sind zu berücksichtigen, zugleich gilt ein Verschlimmerungsverbot für die vorhandenen Lebensraumstrukturen. D.h., der Erhaltungszustand einer lokalen Population darf sich durch Bewirtschaftung nicht verschlechtern.

Die Beachtung der Naturschutzgrundsätze hat sich die Gemeinde im Rahmen der Selbstver­pflichtungserklärung für das PEFC-Zertifikat selbst auferlegt. So verbleiben bestimmte Bäume mit ausgeprägtem Biotopcharakter, egal ob lebend oder bereits abgestorben, im Bestand, während drum herum Bäume genutzt, sprich geerntet werden. Durch die Einhaltung der Arbeitssicherheitsbedingungen in der Holzernte entsteht allerdings ein gewisses Konfliktpotential. Sicherheitsabstand von einer Baumlänge zu einem Biotopbaum ist zwingend vorgeschrieben. Hier darf nur seilunterstützt gefällt werden. Landesforsten RP hat bereits 2011 für seine landeseigenen Flächen ein Konzept eingeführt, welches von Naturschutz- und Forstbehörde gemeinsam erstellt wurde. Es kann als Blaupause für den Gemeindewald dienen. Die wesentlichen Merkmale sind

a)       Waldrefugien, Bereiche von 1-3 ha Größe,

b)      Biotopbaumgruppen, Gruppierungen von ca. 15 Bäumen,

c)       Biotopbäume, einzelne Bäume,

 

die der Natur überlassen bleiben.

 

In der Sitzung wurde durch den Revierförster das Konzept vorgestellt und diskutiert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Nutzungsverzicht von Biotopbäumen, Baumgruppen oder Bäumen aus Waldrefugien bedeutet den Verlust von Holzgeld-Einnahmemöglichkeit. Aufgrund der ohnehin eingeschränkten Verwertungs­mög­lichkeit dieser Bäume werden die finanziellen Einbußen durch Ersparnisse bei den Arbeits­sicherheitskosten in der Aufarbeitung ausgeglichen.