Sitzung: 29.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 1-2983/20/17-200
Der
Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Sonstige Beziehungen
zum Zuwendungsgeber |
Geldspende 22.07.2020 |
Frau Hedwig Jakob, Jünkerath |
500,00 € |
Für Heimatpflege |
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Geldspende 24.09.2020 |
Frau Hedwig Jakob, Jünkerath |
300,00 € |
Für Dorfverschönerung und Rentnergruppe |
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Sachverhalt:
Die
Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den
Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die
Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Zur Wahrung
des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher
Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber
aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten
hat.