Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Nachstehende Email der VG vom 24.08.20 wurde verlesen:

 

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Bischof,

 

in der o.g. Beschlussausfertigung findet sich unter Punkt 4 d (Grundstück/ Bauen Sonnenberg) zum Besprechungstermin am 04.05.2020 folgende Textpassage: “Im weiteren Verlauf wurden grundsätzliche Fragen über die Art der Beitragsveranlagung erörtert und dass es bei der durch den OGR verabschiedeten Entscheidung 2018 bleibt (Sinngemäß: Jeder Anwohner zahlt nur seine Straße!).“

 

Diese Aussage spiegelt ausschließlich den von Ihnen seinerzeit dargelegten Willen der Ortsgemeinde wider. Dies vor dem nachvollziehbaren Hintergrund, dass bei der Anliegerversammlung aufgrund der damaligen Erkenntnisse informiert wurde, dass jeder Anlieger nur für „seine“ Straße zahlen müsse.

Die aktuellen Vertreter des Sachgebietes Beitragswesen der Verbandsgemeindeverwaltung haben in der Besprechung jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Handhabung aus beitragsrechtlichen Gründen bei der Verkehrsanlage 2 (Am Sonnenberg 7 bis 21) ihrer Auffassung nach rechtlich nicht möglich ist. Die Sachlage wurde sehr intensiv von uns geprüft.

 

Wir weisen nochmals darauf hin, dass ein gemäß der zitierten Textpassage gefasster Beschluss des Ortsgemeinderates ggf. rechtswidrig ist und vom Bürgermeister gemäß § 42 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz ausgesetzt werden muss. Eine Situation, die ebenfalls von keiner Seite wünschenswert ist.

 

Daher bitten wir um Information in der nächsten Ortsgemeinderatssitzung unter dem Punkt „Niederschrift der letzten Sitzung“, dass von Seiten der Verbandsgemeinde Gerolstein beim Besprechungstermin am 04.05.2020 darauf hingewiesen wurde, dass die Grundstücke der Verkehrsanlage 2 (Am Sonnenberg 7 bis 21) auch an die Verkehrsanlage 3 (Am Sonnenberg 23 bis 37) angrenzen, sodass diese Grundstücke nach aktuellem beitragsrechtlichem Stand mit Eckgrundstücks­vergünstigung für beide Verkehrsanlagen veranlagt werden.