Sitzung: 29.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Nachstehende Email der VG vom 24.08.20
wurde verlesen:
Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister
Bischof,
in der o.g. Beschlussausfertigung
findet sich unter Punkt 4 d (Grundstück/ Bauen Sonnenberg) zum
Besprechungstermin am 04.05.2020 folgende Textpassage: “Im weiteren Verlauf
wurden grundsätzliche Fragen über die Art der Beitragsveranlagung erörtert und
dass es bei der durch den OGR verabschiedeten Entscheidung 2018 bleibt
(Sinngemäß: Jeder Anwohner zahlt nur seine Straße!).“
Diese Aussage spiegelt ausschließlich
den von Ihnen seinerzeit dargelegten Willen der Ortsgemeinde wider. Dies vor
dem nachvollziehbaren Hintergrund, dass bei der Anliegerversammlung aufgrund
der damaligen Erkenntnisse informiert wurde, dass jeder Anlieger nur für „seine“
Straße zahlen müsse.
Die aktuellen Vertreter des
Sachgebietes Beitragswesen der Verbandsgemeindeverwaltung haben in der
Besprechung jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Handhabung aus
beitragsrechtlichen Gründen bei der Verkehrsanlage 2 (Am Sonnenberg 7 bis 21)
ihrer Auffassung nach rechtlich nicht möglich ist. Die Sachlage wurde sehr
intensiv von uns geprüft.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass
ein gemäß der zitierten Textpassage gefasster Beschluss des Ortsgemeinderates
ggf. rechtswidrig ist und vom Bürgermeister gemäß § 42 Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz ausgesetzt werden muss. Eine Situation, die ebenfalls von
keiner Seite wünschenswert ist.
Daher bitten wir um Information in der
nächsten Ortsgemeinderatssitzung unter dem Punkt „Niederschrift der letzten
Sitzung“, dass von Seiten der Verbandsgemeinde Gerolstein beim
Besprechungstermin am 04.05.2020 darauf hingewiesen wurde, dass die Grundstücke
der Verkehrsanlage 2 (Am Sonnenberg 7 bis 21) auch an die Verkehrsanlage 3 (Am
Sonnenberg 23 bis 37) angrenzen, sodass diese Grundstücke nach aktuellem
beitragsrechtlichem Stand mit Eckgrundstücksvergünstigung für beide
Verkehrsanlagen veranlagt werden.