Sitzung: 22.09.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1-3035/20/02-041
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat beschließt die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der
Fassung des vorgelegten Entwurfs.
Sachverhalt:
Die
Hundesteuersatzung wurde im Jahre 1987 beschlossen und ist aus diesem Grund
nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.
Die
Gewährleistung einer rechtssicheren Erhebung der Hundesteuer ist Anlass für die
Neufassung der Hundesteuersatzung mit Wirkung ab dem 01.01.2021, die sich am
Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz orientiert.
Dem
Rat wurde der Entwurf der Neufassung der Hundesteuersatzung, die als Anlage der
Sitzungsvorlage beigefügt ist, vorgestellt und erläutert.