Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.


Sachverhalt:

 

Die Hundesteuersatzung wurde im Jahre 1987 beschlossen und ist aus diesem Grund nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.

 

Die Gewährleistung einer rechtssicheren Erhebung der Hundesteuer ist Anlass für die Neufassung der Hundesteuersatzung mit Wirkung ab dem 01.01.2021, die sich am Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz orientiert.

 

Dem Rat wurde der Entwurf der Neufassung der Hundesteuersatzung, die als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt ist, vorgestellt und erläutert.