Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende 10.12.2019

Bürgerdienste e.V., Mürlenbach

700,00 €

Reise der Dorfgemeinschaft nach Berlin*

 

Geldspende

13.12.2019

Energieversorgung

Mittelrhein AG, Koblenz

500,00 €

Reise der Dorfgemeinschaft nach Berlin*

 

Geldspende

12.02.2020

Kreissparkasse Vulkaneifel, Daun

500,00 €

Reise der Dorfgemeinschaft  nach Berlin*

 

 

* Reise der Dorfgemeinschaft zur Preisverleihung „Unser Dorf hat Zukunft“ nach Berlin


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinde-bzw. Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.