Sitzung: 01.10.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 1-3046/20/01-432
Beschluss:
Der
Haupt-, und Finanzausschuss genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender
Zuwendung:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Sonstige Beziehungen
zum Zuwendungsgeber |
Geldspende 26.08.2020 |
Reiner Becker, Mürlenbach |
500, 00 € |
Jugendfeuerwehr Mürlenbach |
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Sachspende 28.10.2019 |
SBE GmbH, Haus Burgberg, Lissendorf |
1.108,89 € |
Wärmebildkamera |
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Sachverhalt:
Die
Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den
Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die
Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Zur
Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung
solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass
der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens
gebeten hat.