Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Haupt-, und Finanzausschuss genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendung:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende

26.08.2020

Reiner Becker, Mürlenbach

500, 00 €

Jugendfeuerwehr Mürlenbach

 

Sachspende

28.10.2019

SBE GmbH, Haus Burgberg, Lissendorf

1.108,89 €

Wärmebildkamera
Feuerwehr Lissendorf

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.