Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Übertragung nach § 17 Abs. 1 GemHVO für die im Sachverhalt genannten Haushaltsermächtigungen zu beschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die beiden vorstehenden Übertragungen im Betrag von insgesamt 504.000,00 € führen zu einer Entlastung im Haushaltsjahr 2019 und belasten das Haushaltsjahr 2020.

Gemeinsam mit den bisher im Übertragungsbeschluss vom 12.03.2020 erfolgten Übertragungen in Höhe von 144.834,13 € ergibt sich ein Gesamtbetrag von 648.834,13 € um den das Haushaltsjahr 2019 entlastet und das Haushaltsjahr 2020 belastet wird.


Sachverhalt:

 

§ 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) regelt die Übertragbarkeit von Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres in das Haushaltsfolgejahr.

 

Nach § 17 Absatz 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushalts ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts Anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. Sie bleiben längstens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres (also bis zum 31.12.2020) verfügbar.

 

Formell setzt die Übertragung von Haushaltsermächtigungen für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen gemäß § 17 Absatz 5 GemHVO den Beschluss des Rates voraus.

 

In Vorbereitung des I. Nachtragshaushaltes 2020 ist aufgefallen, dass bisher die Übertragung einer Haushaltsermächtigung des Haushaltsjahres 2019 in das Haushaltsjahr 2020 nicht im Übertragungsbeschluss des Verbandsgemeinderates vom 12.03.2020 enthalten ist.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen auch die beim Produkt 1141 Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement, in Posten E 10 – Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen – Nr. 52323000, Seite 60 des I. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2019, enthaltene Ermächtigung in Höhe von 440.000 € für die energetische Sanierung des Rathauses in Hillesheim in das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, da diese Sanierungsmaßnahme nicht im Haushaltsjahr 2019 vorgenommen wurde sondern erst in diesem Jahr, mit der Folge, dass noch Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2020 benötigt werden.

 

Weiterhin wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen die beim Posten E 09 Personal- u. Versorgungsaufwendungen Gesamthaushalt, enthaltene Ermächtigung des Haushaltsjahres 2019 in der Weise zu nutzen, dass ein Betrag von 64.000 € in das Haushaltsjahr 2020 übertragen wird. Damit sollen die entstehenden Aufwendungen für rückwirkende Höhergruppierungen (01.07.-31.12.2019), so wie dies in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2020 seitens der Verwaltung vorgestellt und erörtert wurde, finanziert werden.