Beschluss:
Der
vorliegenden Bauvoranfrage zum Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes mit
angeschlossener Produktionswerkstatt in der Gemarkung Kalenborn, Flur 12
Parzelle 17/7 wird zugestimmt.
Bezüglich
des angrenzenden Wirtschaftsweges, welcher bereits aktuell von Lieferverkehr
genutzt wird und durch die Realisierung von 36 Parkplätzen in eben diesem
Bereich, dürfte in der Zukunft mit einer Steigerung der Nutzung zu rechnen
sein. Hier muss geregelt werden, in welcher Art und Weise sich der Bauherr an
Unterhaltungskosten zu beteiligen hat.
Mit dieser
Problematik wird sich der Ortsgemeinderat in der in der Zukunft erneut
befassen.
Sachverhalt:
Gemäß § 22
Gemeindeordnung darf Ratsmitglied Matthias Kuhl in diesem Tagesordnungspunkt
nicht beratend oder entscheidend mitwirken und nimmt im Besucherbereich Platz.
Der
Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern liegt eine Bauvoranfrage für den Neubau eines
Büro- und Verwaltungsgebäudes mit angeschlossener Produktionswerkstatt vor.
Das
Vorhaben soll in der Gemarkung Kalenborn, Flur 12 auf der Parzelle 17/7
realisiert werden.
Der
Lieferverkehr kann von der Erschließungsstraße aus erfolgen.