Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der vorliegenden Bauvoranfrage zum Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes mit angeschlossener Produktionswerkstatt in der Gemarkung Kalenborn, Flur 12 Parzelle 17/7 wird zugestimmt.

 

Bezüglich des angrenzenden Wirtschaftsweges, welcher bereits aktuell von Lieferverkehr genutzt wird und durch die Realisierung von 36 Parkplätzen in eben diesem Bereich, dürfte in der Zukunft mit einer Steigerung der Nutzung zu rechnen sein. Hier muss geregelt werden, in welcher Art und Weise sich der Bauherr an Unterhaltungskosten zu beteiligen hat.

 

Mit dieser Problematik wird sich der Ortsgemeinderat in der in der Zukunft erneut befassen.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 22 Gemeindeordnung darf Ratsmitglied Matthias Kuhl in diesem Tagesordnungspunkt nicht beratend oder entscheidend mitwirken und nimmt im Besucherbereich Platz.

 

Der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern liegt eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes mit angeschlossener Produktionswerkstatt vor.

 

Das Vorhaben soll in der Gemarkung Kalenborn, Flur 12 auf der Parzelle 17/7 realisiert werden.

Der Lieferverkehr kann von der Erschließungsstraße aus erfolgen.