Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB und stimmt den
Anträgen auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des
Bebauungsplans wg. Dachneigung 18° anstatt 25° - 40° und der vorgeschriebenen
Firstrichtung zu. Ferner wird dem Antrag auf Befreiung von
bauplanungsrechtlichen Festsetzungen wg. Überschreitung der Baugrenze und der
abweichenden Fassadengestaltung zugestimmt.
Sachverhalt:
Gemäß § 22 Gemeindeordnung darf
Ortsbürgermeisterin Rita Hoffmann in diesem Tagesordnungspunkt nicht beratend
oder entscheidend mitwirken und nimmt im Besucherbereich Platz.
Der 1. Beigeordnete Matthias Kuhl
übernimmt den Vorsitz.
Es liegt ein
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage für das
Grundstück Gemarkung Kalenborn, Flur 11, Flurstück 3/4, Ringstraße 2, vor. Das
Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unter der
Held“. Es wird ein Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen des Bebauungsplans wg. Dachneigung 18° anstatt 25° - 40° und der
vorgeschriebenen Firstrichtung beantragt. Ferner wird ein Antrag auf Befreiung
von bauplanungs-rechtlichen Festsetzungen wg. Überschreitung der Baugrenze und
der abweichenden Fassadengestaltung gestellt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde
der Kreisverwaltung entscheidet über die Baugenehmigung.