Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB und stimmt den Anträgen auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wg. Dachneigung 18° anstatt 25° - 40° und der vorgeschriebenen Firstrichtung zu. Ferner wird dem Antrag auf Befreiung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen wg. Überschreitung der Baugrenze und der abweichenden Fassadengestaltung zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 22 Gemeindeordnung darf Ortsbürgermeisterin Rita Hoffmann in diesem Tagesordnungspunkt nicht beratend oder entscheidend mitwirken und nimmt im Besucherbereich Platz.

Der 1. Beigeordnete Matthias Kuhl übernimmt den Vorsitz.

 

Es liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage für das Grundstück Gemarkung Kalenborn, Flur 11, Flurstück 3/4, Ringstraße 2, vor. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unter der Held“. Es wird ein Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wg. Dachneigung 18° anstatt 25° - 40° und der vorgeschriebenen Firstrichtung beantragt. Ferner wird ein Antrag auf Befreiung von bauplanungs-rechtlichen Festsetzungen wg. Überschreitung der Baugrenze und der abweichenden Fassadengestaltung gestellt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung entscheidet über die Baugenehmigung.