Sitzung: 21.09.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Die Kreisumlage, die der Landkreis
Vulkaneifel gem. § 58 Abs. 4 der Landesverordnung (LKO) i. V. m. § 25 des
Landesgesetzes über den Finanzausgleich (LFAG) erhebt, wurde für das
Haushaltsjahr 2020 auf 45,70 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt (§ 6 der
Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2020).
Für die Ortsgemeinde Neroth wird die
Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 335.519,00€ festgesetzt.