Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Kreisumlage, die der Landkreis Vulkaneifel gem. § 58 Abs. 4 der Landesverordnung (LKO) i. V. m. § 25 des Landesgesetzes über den Finanzausgleich (LFAG) erhebt, wurde für das Haushaltsjahr 2020 auf 45,70 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt (§ 6 der Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2020).

 

Für die Ortsgemeinde Neroth wird die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 335.519,00€ festgesetzt.