Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Verkauf
des Grundstücks in der dargestellten Form zu einem Quadratmeterpreis i.H.v.
50,00 € zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: 15
Der Vorsitzende unterbricht die
Sitzung um 20:44 Uhr, um dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, Fragen zu
äußern. Der Interessent fragt daraufhin, wie groß die Parzelle sei. Der Rat
entgegnet, dass es sich um eine Fläche von weniger als 200 qm handelt.
Die Sitzung wird um 20:46 Uhr wieder
fortgesetzt.
Sachverhalt:
Problembeschreibung/Begründung:
Der Eigentümer der Parzellen 47/3 und
47/4 (von der Straße „Auf der Hell“ erschlossen) kommt, bedingt durch seine
Bautätigkeiten, nicht mehr mit einem Fahrzeug in den hinteren Bereich der
Parzelle 47/4 und beantragt jetzt einen Aufschluss der Parzelle zur
Schützenstraße hin. Hierzu muss die vorhandene Stützmauer unterbrochen werden.
Eine Genehmigung sollten wir nur
erteilen, wenn er den Bereich zur Schützenstraße käuflich erwirbt, das heißt,
der Bereich müsste auf Kosten des Erwerbers vermessen werden und die Stützmauer
geht in seinen Besitz über.