Sitzung: 09.09.2020 Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-2477/20/35-364
Beschluss:
Die
vorgelegten Kostenberechnungen der Baumaßnahme Kreisverkehrsplatz
einschließlich der verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Schwammertstraße sind
dem Ausschuss vom Landesbetrieb Mobilität plausibel erörtert worden.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Ortsgemeinderat die nachstehend aufgeführten Änderungen:
·
Die vorgesehene Elektro-Tankstelle im
geplanten Parkplatz zwischen der Prümer Straße und der Wirftstraße soll
zugunsten eines regulären Stellplatzes entfallen
·
Die vorgesehene Treppenanlage zur Wirft mit
einem Kostenpunkt von netto 34.000 € könnte zugunsten eines barrierefreien
Zugangs zur Wirft entfallen, wenn diese Maßnahme im Rahmen Blau-Plus
förderfähig ist. In diesem Falle würde diese Fläche aus der Planung LBM
entfallen. OG bemüht sich mit dem Büro Hömme um Gestaltungsplanung.
·
Die Gehwehanlagen entlang der
Schwammertstraße sollten aus gestalterischen Gründen vollständig erneuert
werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahme sollten alle Möglichkeiten und
Fördermittel ausgenutzt werden, die unmittelbar an der Schwammertstraße
gelegenen Grundstücke mit Glasfaser zu versorgen
·
Für die verkehrsberuhigende Maßnahme in Höhe
FWGH besteht noch Klärungsbedarf mit VG u. privatem Grundstückseigentümer
hinsichtlich Grunderwerb. (Flurstück 95/1, 211/14 u. 209/2)
·
Der Ausschuss befürwortet eine weitere
Möglichkeit zur Fußgängerquerung im Höhe FwGH.
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des
OG-Rates wurde bereits die Kostenaufteilung kurz angesprochen. Diese soll in
der heutigen Sitzung nochmals erläutert werden.
Herr
Jaax stellt dem Bauausschuss die detaillierte Planung vor.
Die
Fahrbahn der K 67 (Wirftstraße) wird von der Wirft weggerückt, so dass die
derzeit vorhandene Stützmauer nicht mehr erforderlich ist und somit rückgebaut
werden kann. Hierdurch kann der Uferbereich zur Wirft freundlicher und
einladend gestaltet werden.
Die
Treppenanlage entlang der Wirft ist in der Kostenübersicht falsch widergegeben,
da in der angegebenen Summe Rückbaukosten für die Stützmauer in Höhe von netto
27.000 Euro enthalten sind. Die Nettokosten der reinen Treppenanlage belaufen
sich auf rd. 34.000 Euro zzgl. Frostschutz.
Die
Treppenanlage könnte lt. Jaax auch vollständig entfallen. Dann könnte der
Fußweg auch anders gestaltet werden.
Die
Bushaltestelle in der Schwammertstraße wird vollständig neugestaltet. Die
Buswartehalle befindet sich derzeit noch auf einem privaten Grundstück, wird
später auf öffentliche Flächen verrückt. Die Gestaltung der Flächen entlang der
Schwammertstraße im Bereich der Bushaltestelle sind von der OG zu tragen. Für
die taktile Gestaltung der Bushaltestelle erhält die Ortsgemeinde jedoch einen
Zuschuss vom LBM.
Das
unbebaute Grundstück Flurstücke Flur 6 Nr. 95/1, 211/14 u. 209/2 neben der Feuerwehr befindet sich noch
im Privateigentum. Hier ist eine Fahrbahnverschenkung vorgesehen. Diese kann
aber nur realisiert werden, wenn die private Fläche seitens OG / VG / LBM auf
Grundlage des Bodenrichtwertes käuflich erworben werden kann. Ist ein Erwerb
nicht möglich, würde auch die Fahrbahnverschwenkung entfallen.
Der
Innenbereich des Kreisverkehrsplatzes liegt in der Gestaltungsfreiheit der OG.
Der LBM beteiligt sich mit einem Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro an den
Kosten.
Die
Gehweganlage um den Kreisverkehr ist Bestandteil des Knotenpunktes
Kreisverkehrsplatz und wird somit finanziell nicht der OG, sondern dem
Knotenpunkt zugerechnet, so dass der Bund/das Land diese kosten übernimmt.
Die
Verkehrsdichte der Kirchstraße (Gemeindestraße) liegt unter 20 %, daher hat die
OG dort keine Kosten zu übernehmen.
Entlang
der Schwammertstraße sind einige Gehwegbereiche aufgeführt, die derzeit nicht
als Erneuerungsmaßnahme beplant werden. Hier hat die OG noch die
Entscheidungsmöglichkeit, ob diese Gehwege im Rahmen der Baumaßnahme mit
ausgebaut werden oder nicht. Die Kosten für 1 m² Gehweg wird derzeit mit 200 –
220 € brutto gerechnet.
Die
gesamte Baumaßnahme darf nach Auskunft von Herrn Jaax erst dann begonnen
werden, wenn Baurecht besteht, d.h. wenn alle betroffenen Grundstückseigentümer
der Baumaßnahme schriftlich zugestimmt haben. Wenn somit nur ein
Grundstückseigentümer nicht unterschreibt, kann das Baurecht nur über ein
formelles Planfeststellungsverfahren erwirkt werden, was jedoch mehrere Jahre
in Anspruch nehmen wird, wodurch die Maßnahme erst viel später gebaut werden
kann.
Für
die nach Abzug möglicher Beitragserhebungen (wkB ??) noch auf die Gemeinde
entfallenden Kosten sollten Fördermittel (I-Stock ???) eruiert werden.