Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Die vorgelegten Kostenberechnungen der Baumaßnahme Kreisverkehrsplatz einschließlich der verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Schwammertstraße sind dem Ausschuss vom Landesbetrieb Mobilität plausibel erörtert worden.

Der Ausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat die nachstehend aufgeführten Änderungen:

 

·         Die vorgesehene Elektro-Tankstelle im geplanten Parkplatz zwischen der Prümer Straße und der Wirftstraße soll zugunsten eines regulären Stellplatzes entfallen

·         Die vorgesehene Treppenanlage zur Wirft mit einem Kostenpunkt von netto 34.000 € könnte zugunsten eines barrierefreien Zugangs zur Wirft entfallen, wenn diese Maßnahme im Rahmen Blau-Plus förderfähig ist. In diesem Falle würde diese Fläche aus der Planung LBM entfallen. OG bemüht sich mit dem Büro Hömme um Gestaltungsplanung.

·         Die Gehwehanlagen entlang der Schwammertstraße sollten aus gestalterischen Gründen vollständig erneuert werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahme sollten alle Möglichkeiten und Fördermittel ausgenutzt werden, die unmittelbar an der Schwammertstraße gelegenen Grundstücke mit Glasfaser zu versorgen

·         Für die verkehrsberuhigende Maßnahme in Höhe FWGH besteht noch Klärungsbedarf mit VG u. privatem Grundstückseigentümer hinsichtlich Grunderwerb. (Flurstück 95/1, 211/14 u. 209/2)

·         Der Ausschuss befürwortet eine weitere Möglichkeit zur Fußgängerquerung im Höhe FwGH.

 

 


Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des OG-Rates wurde bereits die Kostenaufteilung kurz angesprochen. Diese soll in der heutigen Sitzung nochmals erläutert werden.

 

Herr Jaax stellt dem Bauausschuss die detaillierte Planung vor.

 

Die Fahrbahn der K 67 (Wirftstraße) wird von der Wirft weggerückt, so dass die derzeit vorhandene Stützmauer nicht mehr erforderlich ist und somit rückgebaut werden kann. Hierdurch kann der Uferbereich zur Wirft freundlicher und einladend gestaltet werden.

 

Die Treppenanlage entlang der Wirft ist in der Kostenübersicht falsch widergegeben, da in der angegebenen Summe Rückbaukosten für die Stützmauer in Höhe von netto 27.000 Euro enthalten sind. Die Nettokosten der reinen Treppenanlage belaufen sich auf rd. 34.000 Euro zzgl. Frostschutz.

Die Treppenanlage könnte lt. Jaax auch vollständig entfallen. Dann könnte der Fußweg auch anders gestaltet werden.

 

Die Bushaltestelle in der Schwammertstraße wird vollständig neugestaltet. Die Buswartehalle befindet sich derzeit noch auf einem privaten Grundstück, wird später auf öffentliche Flächen verrückt. Die Gestaltung der Flächen entlang der Schwammertstraße im Bereich der Bushaltestelle sind von der OG zu tragen. Für die taktile Gestaltung der Bushaltestelle erhält die Ortsgemeinde jedoch einen Zuschuss vom LBM.

 

Das unbebaute Grundstück Flurstücke Flur 6 Nr. 95/1, 211/14 u. 209/2 neben der Feuerwehr befindet sich noch im Privateigentum. Hier ist eine Fahrbahnverschenkung vorgesehen. Diese kann aber nur realisiert werden, wenn die private Fläche seitens OG / VG / LBM auf Grundlage des Bodenrichtwertes käuflich erworben werden kann. Ist ein Erwerb nicht möglich, würde auch die Fahrbahnverschwenkung entfallen.

 

Der Innenbereich des Kreisverkehrsplatzes liegt in der Gestaltungsfreiheit der OG. Der LBM beteiligt sich mit einem Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro an den Kosten.

 

Die Gehweganlage um den Kreisverkehr ist Bestandteil des Knotenpunktes Kreisverkehrsplatz und wird somit finanziell nicht der OG, sondern dem Knotenpunkt zugerechnet, so dass der Bund/das Land diese kosten übernimmt.

 

Die Verkehrsdichte der Kirchstraße (Gemeindestraße) liegt unter 20 %, daher hat die OG dort keine Kosten zu übernehmen.

 

Entlang der Schwammertstraße sind einige Gehwegbereiche aufgeführt, die derzeit nicht als Erneuerungsmaßnahme beplant werden. Hier hat die OG noch die Entscheidungsmöglichkeit, ob diese Gehwege im Rahmen der Baumaßnahme mit ausgebaut werden oder nicht. Die Kosten für 1 m² Gehweg wird derzeit mit 200 – 220 € brutto gerechnet.

 

Die gesamte Baumaßnahme darf nach Auskunft von Herrn Jaax erst dann begonnen werden, wenn Baurecht besteht, d.h. wenn alle betroffenen Grundstückseigentümer der Baumaßnahme schriftlich zugestimmt haben. Wenn somit nur ein Grundstückseigentümer nicht unterschreibt, kann das Baurecht nur über ein formelles Planfeststellungsverfahren erwirkt werden, was jedoch mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, wodurch die Maßnahme erst viel später gebaut werden kann.

 

Für die nach Abzug möglicher Beitragserhebungen (wkB ??) noch auf die Gemeinde entfallenden Kosten sollten Fördermittel (I-Stock ???) eruiert werden.