Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2007 und erteilt dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung für das Haushaltsjahr 2007.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

Ortsbürgermeister Schun, I.Beigeordneter  Paul Leuwer.

Den Vorsitz übernahm der II. Beigeordnete, Helmut Michels.

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

Anlagen:

Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2007

Prüfungsniederschrift vom 11.03.2009

 


Sachverhalt:

Die Prüfung der Jahresrechnung 2007 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss unter Vorsitz von Ratsmitglied Rudolf Mathey.

Dieser trug das Ergebnis der Prüfung gemäß Prüfungsniederschrift vom 11.03.2009 vor.

Danach ergab sich folgende Beanstandung:

Die Überschreitung in der Haushaltsstelle: 7810.5100 – Wirtschaftswege – Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens in Höhe von 38.375,67 € wird beanstandet. Die Verwaltung wird gebeten die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts zu prüfen.

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Die Ansatzüberschreitung wurde durch den Ausbau eines Wirtschaftsweges im Gemeindewald verursacht. Hierfür sind insgesamt 37.206,53 € aufgewandt worden.

Der Rat hat mit Beschluss vom 01.10.2007 über den Nachtrag zum Forstwirtschaftsplan 2007 diese Maßnahme genehmigt. Der Nachtrag wurde vom Forstamt am 02.08.2007 vorgelegt.

Hierfür wurde eine Landeszuweisung in Höhe von 21.886,00 € gewährt und der verbleibende Betrag ist über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege entsprechend der Beitragssatzung Feld- und Waldwege finanziert.

 

Nach § 98 Absatz 2 Nr. 3 Gemeindeordnung war eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, weil es sich bei diesen Aufwendungen um Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen handelte.

Seit dem Unterschlagungsfall im Mai 2007 ist die Finanzabteilung aufgrund der mit der Aufklärung des Unterschlagungsfalles, der sich deswegen ergebenden organisatorischen und personellen Veränderungen, sowie der Einführung der Kommunalen Doppik einer enorm hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt, die angesichts der Finanzierung dieser überplanmäßigen Ausgaben zu einem Verzicht auf den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung geführt haben.

 

Nach Klärung der Beanstandung durch die Stellungnahme der Verwaltung, schlägt der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses dem Rat vor, die Jahresrechnung 2007 zu beschließen und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 zu erteilen.