Sitzung: 09.09.2020 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss der Stadt Hillesheim beauftragt die Verwaltung, für den
abgestimmten und finanzierten Bereich der Gewässerentwicklung auf Basis der
aktuellen Kostenschätzung des Planungsbüros einen dementsprechenden
Zuwendungsantrag zu stellen.
Nach Vorlage
des Zuwendungsbescheides ist die Ausschreibung auf den Weg zu bringen. Mit der
Maßnahme soll möglichst in 2020 noch begonnen werden. Die Verbandsgemeinde
Gerolstein (namentlich der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss) wird gebeten,
in seiner nächsten Sitzung vorbehaltlich eines vorliegenden Zuwendungsantrages
die Ausschreibung zu beschließen.
Der
Vorsitzende wird beauftragt für den bisher noch nicht abschließend finanzierten
Teilbereich gegenüber der Verbandsgemeinde entsprechende Zuschussanträge zu
stellen.
Sachverhalt:
Gewässerentwicklung Hillesheimer Bach
Im Nachgang
zur letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses fand eine weitere
Besprechung mit Vertretern des Umweltministeriums, der Verwaltung und dem
Planungsbüro Reihnser statt.
Hintergrund
war die als nicht förderfähig anerkannte Verrohung unter der Sportplatzanlage.
Eine Verrohung entspricht nicht dem grundsätzlichen Gedanken einer natürlichen
Gewässerentwicklung.
In
Abstimmung mit dem Ministerium wird nun die konventionelle Rohrleitung zumindest
als „Hochwasservorsorgemaßnahme“ erkannt, anerkannt und mit 60 % gefördert.
Diskutiert
wurden weitere Alternativen zur DN 400-Leitung in Form von:
-
Rohrleitung DN 500 oder größer bei
Einbringung eines Sohlsubstrates,
-
Kastenprofil mit Betonabdeckung, mit Substrat
statt Rohrleitung, welche die natürliche Gewässermorphologie ersetzen und die
hydrobiologischen Nachteile einer glatten Rohrsohle ausgleichen soll.
Für diese
teurere aber dem Gewässer dienende Maßnahme greift die 90% Förderung. Für das rd. 119.000 € (Brutto) teure Bauwerk
wird eine Förderung von 80.000 € in Aussicht gestellt. Der Eigenanteil der
Stadt liegt demnach hierfür bei 39.000 €.
Insgesamt
gliedert sich das Projekt bzw. der zweite Bauabschnitt in zwei Teilbereiche:
I. Mit dem Ministerium abgestimmte und
als förderfähig Gewässerentwicklungsmaßnahme
II. Noch
nicht abschließend abgestimmter und finanzierter Bereich (Spielgeräte,
Motorikpark, Soccerplatz). Entsprechende Anträge sind an die Verbandsgemeinde
(hier wurden bisher ca. 40.000 € mündlich in Aussicht gestellt) und an die
Leader-Region (s. u.) zu stellen.
Beide
Teilbereiche können nach Ansicht des Vorsitzenden isoliert voneinander
betrachtet und durchgeführt werden.
Die
Verwaltung schlägt vor, das Projekt im Haushalt der Stadt Hillesheim abzubilden
(im 2. Nachtrag 2020) um somit von den Gremien der Verbandsgemeinde unabhängig
zu sein. Mit Ausnahme von Herrn Edwin Kreitz sieht der Ausschuss hier
allerdings keine Gefahr und geht davon aus, dass die verbandsgemeindlichen
Gremien die Beschlussfassung der Stadt Hillesheim übernehmen. Die Verwaltung
weist ausdrücklich auf die Problematik und insbesondere im Falle von
Kostensteigerungen hin.