Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Hillesheim beauftragt die Verwaltung, für den abgestimmten und finanzierten Bereich der Gewässerentwicklung auf Basis der aktuellen Kostenschätzung des Planungsbüros einen dementsprechenden Zuwendungsantrag zu stellen.

 

Nach Vorlage des Zuwendungsbescheides ist die Ausschreibung auf den Weg zu bringen. Mit der Maßnahme soll möglichst in 2020 noch begonnen werden. Die Verbandsgemeinde Gerolstein (namentlich der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss) wird gebeten, in seiner nächsten Sitzung vorbehaltlich eines vorliegenden Zuwendungsantrages die Ausschreibung zu beschließen.

 

Der Vorsitzende wird beauftragt für den bisher noch nicht abschließend finanzierten Teilbereich gegenüber der Verbandsgemeinde entsprechende Zuschussanträge zu stellen.


Sachverhalt:

 

Gewässerentwicklung Hillesheimer Bach

Im Nachgang zur letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses fand eine weitere Besprechung mit Vertretern des Umweltministeriums, der Verwaltung und dem Planungsbüro Reihnser statt.

 

Hintergrund war die als nicht förderfähig anerkannte Verrohung unter der Sportplatzanlage. Eine Verrohung entspricht nicht dem grundsätzlichen Gedanken einer natürlichen Gewässerentwicklung.

 

In Abstimmung mit dem Ministerium wird nun die konventionelle Rohrleitung zumindest als „Hochwasservorsorgemaßnahme“ erkannt, anerkannt und mit 60 % gefördert.

 

Diskutiert wurden weitere Alternativen zur DN 400-Leitung in Form von:

-          Rohrleitung DN 500 oder größer bei Einbringung eines Sohlsubstrates,

-          Kastenprofil mit Betonabdeckung, mit Substrat statt Rohrleitung, welche die natürliche Gewässermorphologie ersetzen und die hydrobiologischen Nachteile einer glatten Rohrsohle ausgleichen soll.

 

Für diese teurere aber dem Gewässer dienende Maßnahme greift die 90% Förderung.  Für das rd. 119.000 € (Brutto) teure Bauwerk wird eine Förderung von 80.000 € in Aussicht gestellt. Der Eigenanteil der Stadt liegt demnach hierfür bei 39.000 €.

 

Insgesamt gliedert sich das Projekt bzw. der zweite Bauabschnitt in zwei Teilbereiche:

 

I.             Mit dem Ministerium abgestimmte und als förderfähig Gewässerentwicklungsmaßnahme

 

II.            Noch nicht abschließend abgestimmter und finanzierter Bereich (Spielgeräte, Motorikpark, Soccerplatz). Entsprechende Anträge sind an die Verbandsgemeinde (hier wurden bisher ca. 40.000 € mündlich in Aussicht gestellt) und an die Leader-Region (s. u.) zu stellen.

 

Beide Teilbereiche können nach Ansicht des Vorsitzenden isoliert voneinander betrachtet und durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt im Haushalt der Stadt Hillesheim abzubilden (im 2. Nachtrag 2020) um somit von den Gremien der Verbandsgemeinde unabhängig zu sein. Mit Ausnahme von Herrn Edwin Kreitz sieht der Ausschuss hier allerdings keine Gefahr und geht davon aus, dass die verbandsgemeindlichen Gremien die Beschlussfassung der Stadt Hillesheim übernehmen. Die Verwaltung weist ausdrücklich auf die Problematik und insbesondere im Falle von Kostensteigerungen hin.