Beschluss:
Wird die Planung danach geändert,
stimmt der Ortsgemeinderat dem Entwässerungskonzept zu.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei
folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:
Ratsmitglied Karl Heinz
Jenniges
Diese
Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sodass alle
Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.
Sachverhalt:
Nach Auskunft des Ingenieurbüros
Lindscheidt passt das Entwässerungskonzept nicht auf den vorgesehenen
Straßenbau im Gewerbegebiet Taubkyll.
Daher muss die Firma Schneifel
Automobile das Entwässerungskonzept dahingehend ändern, dass die
Entwässerungsmulden auf ihrem eigenen Grundstück liegen und den Straßenbau der
Gemeinde nicht behindern.