Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Befangen: 1

Beschluss:

 

Wird die Planung danach geändert, stimmt der Ortsgemeinderat dem Entwässerungskonzept zu.


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Ratsmitglied Karl Heinz Jenniges

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sodass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

Sachverhalt:

 

Nach Auskunft des Ingenieurbüros Lindscheidt passt das Entwässerungskonzept nicht auf den vorgesehenen Straßenbau im Gewerbegebiet Taubkyll.

 

Daher muss die Firma Schneifel Automobile das Entwässerungskonzept dahingehend ändern, dass die Entwässerungsmulden auf ihrem eigenen Grundstück liegen und den Straßenbau der Gemeinde nicht behindern.