Sitzung: 08.09.2020 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1-2984/20/01-405/1
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2018 nach den §§ 112, 113 GemO. Ein entsprechender
Prüfungsbericht wird erstellt und ist Bestandteil des Beschlusses.
Demnach hat die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt.
Da die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat, wird auf die
Zuleitung des Prüfungsberichtes durch den Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses an den Bürgermeister zur Stellungnahme zu dem
Ergebnis der Prüfung verzichtet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat
die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 sowie die Entlastung des
Beauftragten a. D. und der Beigeordneten, soweit sie den Beauftragten vertreten
haben, für das Haushaltsjahr 2018.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass zum Zeitpunkt
der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 noch insgesamt 46 Jahresabschlüsse der
Ortsgemeinden und Zweckverbände aus dem Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde
Obere Kyll nicht festgestellt sind.
Die
Verwaltung wird aufgefordert, die ausstehenden Jahresabschlüsse zu erarbeiten
und den Gremien der Ortsgemeinden und Zweckverbände zur Prüfung und
Feststellung sowie Entlastungserteilung vorzulegen.
Sachverhalt:
Gemäß den §§ 112 u. 113 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung
mit § 8 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der
Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll hat der
Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsgemeinde Gerolstein die Aufgabe, den
Jahresabschluss 2018 der Verbandsgemeinde Obere Kyll zu prüfen.
Insbesondere ist der Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob er
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz-
und Ertragslage der Verbandsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt.
Die Prüfung erstreckt sich auch darauf, ob die gesetzlichen
Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen beachtet worden sind.
Nach § 113 Absatz 3 GemO hat der Rechnungsprüfungsausschuss über
Art und Umfang sowie über das Ergebnis seiner Prüfung einen Prüfungsbericht zu
erstellen und das Ergebnis seiner Prüfung jeweils zum Ende seines Berichtes
zusammenzufassen. Der Prüfungsbericht ist unter Angabe von Ort und Tag vom
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen, § 113 Abs. 5
GemO.
Vor Abgabe des Prüfungsberichtes an den Verbandsgemeinderat ist
dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Ergebnis der Prüfung zu
geben, § 113 Abs. 4 GemO. Anschließend ist der Jahresabschluss zur Entscheidung
über dessen Feststellung sowie zur Entscheidung über die Entlastung des
Beauftragten a.D. sowie der Beigeordneten, soweit sie den Beauftragten
vertreten haben, dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.
Die Belegprüfung hat in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 25.08.2020 stattgefunden.