Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2018 nach den §§ 112, 113 GemO. Ein entsprechender Prüfungsbericht wird erstellt und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Demnach hat die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt.

 

 

Da die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat, wird auf die Zuleitung des Prüfungsberichtes durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses an den Bürgermeister zur Stellungnahme zu dem Ergebnis der Prüfung verzichtet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 sowie die Entlastung des Beauftragten a. D. und der Beigeordneten, soweit sie den Beauftragten vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2018.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 noch insgesamt 46 Jahresabschlüsse der Ortsgemeinden und Zweckverbände aus dem Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Obere Kyll nicht festgestellt sind.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, die ausstehenden Jahresabschlüsse zu erarbeiten und den Gremien der Ortsgemeinden und Zweckverbände zur Prüfung und Feststellung sowie Entlastungserteilung vorzulegen.


Sachverhalt:

 

Gemäß den §§ 112 u. 113 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsgemeinde Gerolstein die Aufgabe, den Jahresabschluss 2018 der Verbandsgemeinde Obere Kyll zu prüfen.

 

Insbesondere ist der Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt.

Die Prüfung erstreckt sich auch darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

 

Nach § 113 Absatz 3 GemO hat der Rechnungsprüfungsausschuss über Art und Umfang sowie über das Ergebnis seiner Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen und das Ergebnis seiner Prüfung jeweils zum Ende seines Berichtes zusammenzufassen. Der Prüfungsbericht ist unter Angabe von Ort und Tag vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen, § 113 Abs. 5 GemO.

 

Vor Abgabe des Prüfungsberichtes an den Verbandsgemeinderat ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Ergebnis der Prüfung zu geben, § 113 Abs. 4 GemO. Anschließend ist der Jahresabschluss zur Entscheidung über dessen Feststellung sowie zur Entscheidung über die Entlastung des Beauftragten a.D. sowie der Beigeordneten, soweit sie den Beauftragten vertreten haben, dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.

 

Die Belegprüfung hat in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 25.08.2020 stattgefunden.