Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Architekt Perings wurde von der Ortsbürgermeisterin Ruxandra Gericke im Mai beauftragt, eine Machbarkeitsplanung mit dem baurechtlichen Rahmen für das Jugendheim zu erstellen. Diese ist derzeit noch in Arbeit.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2020 hatte der Rat vorgeschlagen, dass diese Vorplanung Grundlage für die weitere Beauftragung von Architekten für eine detaillierte Entwurfsplanung mit einem pauschalen Planungshonorar von 3.000,00 Euro (netto) sein sollte. Im Vorfeld sollten Architekten gefragt werden, ob sie Interesse an einer Entwurfsplanung haben, wovon wiederum 3 beauftragt werden sollten. Als mögliche Planer für diese Entwurfsplanung sind die Architektenbüros Lenartz/Lenartz & Partner GbR, Hillesheim, Planungsgruppe HGH, Bitburg, Architekturbüro Dimmer, Stadtkyll, Architekturbüro Junk, Jardin, Bernardy, Hillesheim sowie Architekturbüro Gottfried Perings, Oberbettingen, angedacht worden.

 

Der Bauausschuss empfiehlt nachstehend aufgeführte Vorgehensweise:

 

Vorstehend aufgeführte Büros sollen für die Erstellung einer Honorarofferte angefragt werden, die folgende Anforderungsprofile beinhalten sollen:

 

  1. Grundlagenermittlung mit Vorentwurfsplanung
  1. Leistungsbeschreibung
  2. Kostenschätzung nach DIN 276
  3. Vorlage von Referenzobjekten