Sitzung: 08.09.2020 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37
Vorlage: 4-0319/20/01-388/1
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses
den 1. Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des
vorliegenden Entwurfs.
Sachverhalt:
Der 1. Nachtragswirtschaftsplan 2020
wurde für die Sparten Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erstellt. Er
umfasst Änderungen im Erfolgs- und Vermögensplan. Außerdem wurden auf Grundlage
von Stellenbewertungen Anpassungen in der Stellenübersicht vorgenommen.
Die
wesentlichsten Veränderungen zum Ursprungsplan:
1.
Stromkosten (Preiserhöhung um rd. 17 v.H.) + 47.000 €
2. Zuführung
zu den Pensionsrückstellungen (der niedrige
Marktzins führt zu einem Anstieg der
Rückstellungen) +
121.800 €
3.
Ausgleichszahlungen für Wasserschutzgebiete ( u.a. Birgel,
Kalenborn) +
45.000 €
4.
Beratungsaufwand WIBERA (siehe Beschluss des Werkaus-
schusses vom
28.05.2020) +
20.000 €
5. Klärschlammentsorgung
(u.a.
Grenzwertüberschreitungen machten eine thermische
Verwertung
erforderlich) +
40.000 €
6. Anpassung
Stellenplan (führt nicht zu finanziellen Mehraufwendungen
gegenüber
dem Wirtschaftsplan) 0
€
Ursprünglich wurde bei der Sparte
Wasserversorgung ein Jahresverlust von 35.000 € und bei der Sparte
Abwasserbeseitigung ein Jahresverlust von 180.000 € kalkuliert. Der
Nachtragswirtschaftsplan weist nunmehr im Erfolgsplan Wasserversorgung einen
Jahresfehlbetrag von 135.000 € und im Erfolgsplan Abwasserbeseitigung einen
Jahresfehlbetrag von 285.000 € aus.
Die
jeweiligen Jahresverluste sind jedoch nicht ausgabewirksam, da alle
ausgabewirksamen Kosten durch entsprechende einnahmewirksame Erträge gedeckt
sind. Des Weiteren können die Verluste durch ausreichend vorhandene Rücklagen
ausgeglichen werden.
Im
Bereich der Wasserversorgung verringern sich die Förderdarlehen des Landes
aufgrund einer geringeren Förderquote für die Maßnahme „Trinkwasserleitung HB
Hillesheim zum PW Birgel“ um 249.000 €. In gleicher Höhe sind höhere
Kreditmarktdarlehen erforderlich. Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung
ist die Entgeltbelastung. Durch gestiegene Wasserverkaufszahlen im Jahr 2018
hat sich die Entgeltbelastung derart vermindert, dass die Förderquote von
ursprünglich 60 % auf nunmehr 35 % sank.
Im
Bereich der Abwasserbeseitigung verringern sich die erforderlichen
Kreditmarktmittel aufgrund höher Ertragszuschüsse bzw. geringerer
Investitionsausgaben um 56.000 €.
Die Investitionsausgaben im Bereich
der Abwassersammelanlagen verringern sich per Saldo um 7.000 €. Mehrausgaben in
Höhe von 204.000 € stehen Einsparungen von 211.000 € gegenüber.
Weitere Ausführungen sowie
Veränderungen sind im 1. Nachtragswirtschaftsplan dargestellt und erläutert.
Der Nachtragsplan enthält folgende
geänderte Festsetzungen:
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|
gegenüber |
mehr (+) |
nunmehr
fest- |
|
|
bisher |
weniger
(-) |
gesetzt
auf |
1. |
im Erfolgsplan |
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a) Wasserversorgung |
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Erträge |
4.426.350
€ |
+9.000 € |
4.435.350
€ |
|
Aufwendungen |
4.461.350
€ |
+109.000 € |
4.570.350
€ |
|
Jahresgewinn (+) -verlust (-) |
-35.000 € |
-100.000 € |
-135.000 € |
|
b) Abwasserbeseitigung |
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|
Erträge |
7.725.400
€ |
±0 € |
7.725.400
€ |
|
Aufwendungen |
7.905.400
€ |
+105.000 € |
8.010.400
€ |
|
Jahresgewinn (+) -verlust (-) |
-180.000 € |
-105.000 € |
-285.000 € |
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|
|
2. |
im Vermögensplan |
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|
a) Wasserversorgung |
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|
Einnahmen |
5.448.400
€ |
+100.000 € |
5.548.400
€ |
|
Ausgaben |
5.448.400
€ |
+100.000 € |
5.548.400
€ |
|
Saldo |
±0 € |
±0 € |
±0 € |
|
b) Abwasserbeseitigung |
|
|
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|
Einnahmen |
4.864.900
€ |
+93.750 € |
4.958.650
€ |
|
Ausgaben |
4.864.900
€ |
+93.750 € |
4.958.650
€ |
|
Saldo |
±0 € |
±0 € |
±0 € |
|
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|
Kredite Wasserversorgung |
3.284.000
€ |
±0 € |
3.284.000
€ |
|
-
davon verzinslich |
955.000 € |
+249.000 € |
1.204.000
€ |
|
-
davon zinslos |
2.329.000
€ |
-249.000 € |
2.080.000
€ |
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|
|
|
Kredite Abwasserbeseitigung |
410.000 € |
-56.000 € |
354.000 € |
|
-
davon verzinslich |
410.000 € |
-56.000 € |
354.000 € |
|
-
davon zinslos |
0 € |
±0 € |
0 € |
Der
Werkausschuss hat dem vorliegenden Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes
für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Sitzung am 20.08.2020 zugestimmt und empfiehlt
dem Verbandsgemeinderat, den Plan in der vorliegenden Fassung festzustellen.
FWG-Fraktionssprecherin
Karin Pinn fragt an, warum auf dem Hochbehälter in Schüller bisher keine
Photovoltaikanlage installiert wurde. Nach Auskunft der Werkleitung spricht die
durchgeführte Wirtschaftlichkeitsberechnung gegen die Installation einer
Photovoltaikanlage. Auf Vorschlag von Bürgermeister Böffgen wird das Thema in
den nächsten Werkausschuss nochmals diskutiert.
Bei
den vorgesehenen Ausgleichszahlungen für Wasserschutzgebiete handelt es sich um
eine vorsorgliche Bereitstellung von Finanzmitteln.