Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses den 1. Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des vorliegenden Entwurfs.


Sachverhalt:

 

Der 1. Nachtragswirtschaftsplan 2020 wurde für die Sparten Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erstellt. Er umfasst Änderungen im Erfolgs- und Vermögensplan. Außerdem wurden auf Grundlage von Stellenbewertungen Anpassungen in der Stellenübersicht vorgenommen.

 

Die wesentlichsten Veränderungen zum Ursprungsplan:

1. Stromkosten (Preiserhöhung um rd. 17 v.H.)                                                + 47.000 €

 

 

2. Zuführung zu den Pensionsrückstellungen (der niedrige

 Marktzins führt zu einem Anstieg der Rückstellungen)                                    + 121.800 €

 

3. Ausgleichszahlungen für Wasserschutzgebiete ( u.a. Birgel,

Kalenborn)                                                                                                                          + 45.000 €

 

4. Beratungsaufwand WIBERA (siehe Beschluss des Werkaus-

schusses vom 28.05.2020)                                                                                            + 20.000 €

 

5. Klärschlammentsorgung

(u.a. Grenzwertüberschreitungen machten eine thermische

Verwertung erforderlich)                                                                                              + 40.000 €

 

6. Anpassung Stellenplan (führt nicht zu finanziellen Mehraufwendungen

gegenüber dem Wirtschaftsplan)                                                                               0 €

 

Ursprünglich wurde bei der Sparte Wasserversorgung ein Jahresverlust von 35.000 € und bei der Sparte Abwasserbeseitigung ein Jahresverlust von 180.000 € kalkuliert. Der Nachtragswirtschaftsplan weist nunmehr im Erfolgsplan Wasserversorgung einen Jahresfehlbetrag von 135.000 € und im Erfolgsplan Abwasserbeseitigung einen Jahresfehlbetrag von 285.000 € aus.

 

Die jeweiligen Jahresverluste sind jedoch nicht ausgabewirksam, da alle ausgabewirksamen Kosten durch entsprechende einnahmewirksame Erträge gedeckt sind. Des Weiteren können die Verluste durch ausreichend vorhandene Rücklagen ausgeglichen werden.

 

Im Bereich der Wasserversorgung verringern sich die Förderdarlehen des Landes aufgrund einer geringeren Förderquote für die Maßnahme „Trinkwasserleitung HB Hillesheim zum PW Birgel“ um 249.000 €. In gleicher Höhe sind höhere Kreditmarktdarlehen erforderlich. Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung ist die Entgeltbelastung. Durch gestiegene Wasserverkaufszahlen im Jahr 2018 hat sich die Entgeltbelastung derart vermindert, dass die Förderquote von ursprünglich 60 % auf nunmehr 35 % sank.

 

Im Bereich der Abwasserbeseitigung verringern sich die erforderlichen Kreditmarktmittel aufgrund höher Ertragszuschüsse bzw. geringerer Investitionsausgaben um 56.000 €.

 

Die Investitionsausgaben im Bereich der Abwassersammelanlagen verringern sich per Saldo um 7.000 €. Mehrausgaben in Höhe von 204.000 € stehen Einsparungen von 211.000 € gegenüber.

 

Weitere Ausführungen sowie Veränderungen sind im 1. Nachtragswirtschaftsplan dargestellt und erläutert.

 

Der Nachtragsplan enthält folgende geänderte Festsetzungen:

 

 

 

gegenüber

mehr (+)

nunmehr fest-

 

 

bisher

weniger (-)

gesetzt auf

1.

im Erfolgsplan

 

 

 

 

a) Wasserversorgung

 

 

 

 

Erträge

4.426.350 €

+9.000 €

4.435.350 €

 

Aufwendungen

4.461.350 €

+109.000 €

4.570.350 €

 

Jahresgewinn (+) -verlust (-)

 -35.000 €

 -100.000 €

 -135.000 €

 

b) Abwasserbeseitigung

 

 

 

 

Erträge

7.725.400 €

±0 €

7.725.400 €

 

Aufwendungen

7.905.400 €

+105.000 €

8.010.400 €

 

Jahresgewinn (+) -verlust (-)

 -180.000 €

 -105.000 €

 -285.000 €

 

 

 

 

 

2.

im Vermögensplan

 

 

 

 

a) Wasserversorgung

 

 

 

 

Einnahmen

5.448.400 €

+100.000 €

5.548.400 €

 

Ausgaben

5.448.400 €

+100.000 €

5.548.400 €

 

Saldo

±0 €

±0 €

±0 €

 

b) Abwasserbeseitigung

 

 

 

 

Einnahmen

4.864.900 €

+93.750 €

4.958.650 €

 

Ausgaben

4.864.900 €

+93.750 €

4.958.650 €

 

Saldo

±0 €

±0 €

±0 €

 

 

 

 

 

 

Kredite Wasserversorgung

3.284.000 €

±0 €

3.284.000 €

 

- davon verzinslich

955.000 €

+249.000 €

1.204.000 €

 

- davon zinslos

2.329.000 €

 -249.000 €

2.080.000 €

 

 

 

 

 

 

Kredite Abwasserbeseitigung

410.000 €

 -56.000 €

354.000 €

 

- davon verzinslich

410.000 €

 -56.000 €

354.000 €

 

- davon zinslos

0 €

±0 €

0 €

 

Der Werkausschuss hat dem vorliegenden Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Sitzung am 20.08.2020 zugestimmt und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Plan in der vorliegenden Fassung festzustellen.

 

 

FWG-Fraktionssprecherin Karin Pinn fragt an, warum auf dem Hochbehälter in Schüller bisher keine Photovoltaikanlage installiert wurde. Nach Auskunft der Werkleitung spricht die durchgeführte Wirtschaftlichkeitsberechnung gegen die Installation einer Photovoltaikanlage. Auf Vorschlag von Bürgermeister Böffgen wird das Thema in den nächsten Werkausschuss nochmals diskutiert.

 

Bei den vorgesehenen Ausgleichszahlungen für Wasserschutzgebiete handelt es sich um eine vorsorgliche Bereitstellung von Finanzmitteln.