Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende bittet um Anmeldung für die jährlich stattfindende Maßnahme, die jeweils ab November bis 01. März von einem „öffentlichen Heckenschneider“ durchgeführt wird.

 

Dieser übernimmt auch private Heckenschnitte, welche dann anteilig per Rechnung von der Ortsgemeinde an die Eigentümer berechnet werden.