Sitzung: 02.09.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Kerpen beschließt
die Aufstellung eines Schildes „Durchfahrt verboten“ mit Zusatz „Anlieger frei“
an beiden Zufahrten (Bachstraße, Fritz-von-Wille-Straße).
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag auf
Verkehrsberuhigung in der Eulersteierstraße in Kerpen von den Anwohnern an die
Ortsgemeinde Kerpen vor, die an die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
weitergeleitet wurde.
Die Anwohner erklären, dass sich in
der näheren Vergangenheit bis heute hier ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und
somit eine erhöhte Lärmbelästigung sowohl durch Auswärtige als auch
Einheimische entwickelt hat.
Dadurch ergibt sich auch eine
Gefährdung der Anwohner.
Herrn Grüning wird als Zuhörer und
Antragsteller hierzu das Wort erteilt und dieser schildert die Situation.
Die Anwohner der Eulersteierstraße
beantragen daher die Umwidmung der Straße als Anliegerstraße mit der
entsprechenden Beschilderung (Durchfahrtsverbot, Verkehrszeichen 250 mit Zusatz
„Anlieger frei“, Zusatzzeichen 1020-30).
Es soll damit im Sinne des
Lärmschutzes wie auch der Sicherheit der Anwohner vermieden werden, dass
Kraftfahrzeugfahrer diese Straße ohne den nötigen triftigen Grund benutzen.