Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Kerpen beschließt die Aufstellung eines Schildes „Durchfahrt verboten“ mit Zusatz „Anlieger frei“ an beiden Zufahrten (Bachstraße, Fritz-von-Wille-Straße).


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Antrag auf Verkehrsberuhigung in der Eulersteierstraße in Kerpen von den Anwohnern an die Ortsgemeinde Kerpen vor, die an die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein weitergeleitet wurde.

 

Die Anwohner erklären, dass sich in der näheren Vergangenheit bis heute hier ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und somit eine erhöhte Lärmbelästigung sowohl durch Auswärtige als auch Einheimische entwickelt hat.

Dadurch ergibt sich auch eine Gefährdung der Anwohner.

 

Herrn Grüning wird als Zuhörer und Antragsteller hierzu das Wort erteilt und dieser schildert die Situation.

 

Die Anwohner der Eulersteierstraße beantragen daher die Umwidmung der Straße als Anliegerstraße mit der entsprechenden Beschilderung (Durchfahrtsverbot, Verkehrszeichen 250 mit Zusatz „Anlieger frei“, Zusatzzeichen 1020-30).

Es soll damit im Sinne des Lärmschutzes wie auch der Sicherheit der Anwohner vermieden werden, dass Kraftfahrzeugfahrer diese Straße ohne den nötigen triftigen Grund benutzen.