Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von den während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Vorsitzende erläutert die einzelnen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlag hierzu.

 

Unter Bezug auf die Stellungnahme der SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 27.07.2020 ermächtigt der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen, den Auftrag zur Erstellung eines Entwässerungskonzeptes an ein Planungsbüro zu vergeben.

 

Weiterhin teilt der Rat die Bedenken der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Aufgabenbereich Dorferneuerung, zum Verzicht auf gestalterische Festsetzungen. Es werden daher die Gebäudehöhen zusätzlich mit maximalen Firsthöhen (bergseitige Erschließung 8,50 m/talseitige Erschließung 10,00 m) in die Planung aufgenommen.

Alle Gebäude, mit Ausnahme von Garagen, Vorbauten und Nebengebäuden, sollen nur mit geneigten Dächern (Sattel,- Walm-, Krüppelwalm, Pultdächer u.a.) in Winkeln von mindestens 15° zugelassen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut mit verkürzter Frist für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen. In der erneuten Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

Die Eingabe einer Bürgerin ist gegenstandslos, da das betreffende Grundstück zwischenzeitlich an die Ortsgemeinde veräußert wurde.

 

Unter Punkt B 1.7 der Begründung ist folgender Satz einzufügen:

„Generell ist zumindest ein optisch wirksames Kellergeschoss in konventioneller Bauweise auszuführen.“


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Ratsmitglied Hans Ulrich Schilling

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sodass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Berlingen hat in seiner Sitzung am 10.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Krummenstück“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen.

 

Der Planentwurf des Büros Böffgen, Reutlingen, wurde in der Sitzung am 27.05.2020 gebilligt und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB beschlossen.

 

Der Planentwurf mit Begründung hat in der Zeit vom 29.06.2020 bis 29.07.2020 zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 19.06.2020 mit dem Hinweis ortsüblich bekanntgemacht, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben müssen.

 

Gleichzeitig sind die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 19.06.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.

 

Die jeweiligen Stellungnahmen sind in der als Anlage beigefügten Übersicht ersichtlich.