Sitzung: 26.08.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Befangen: 1
Vorlage: 2-2474/20/03-014
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von
den während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. im Rahmen der
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der
Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der
Vorsitzende erläutert die einzelnen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlag
hierzu.
Unter Bezug auf die Stellungnahme der
SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom
27.07.2020 ermächtigt der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister im Rahmen der
haushaltsrechtlichen Bestimmungen, den Auftrag zur Erstellung eines
Entwässerungskonzeptes an ein Planungsbüro zu vergeben.
Weiterhin teilt der Rat die Bedenken
der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Aufgabenbereich Dorferneuerung, zum Verzicht
auf gestalterische Festsetzungen. Es werden daher die Gebäudehöhen zusätzlich
mit maximalen Firsthöhen (bergseitige Erschließung 8,50 m/talseitige
Erschließung 10,00 m) in die Planung aufgenommen.
Alle Gebäude, mit Ausnahme von
Garagen, Vorbauten und Nebengebäuden, sollen nur mit geneigten Dächern
(Sattel,- Walm-, Krüppelwalm, Pultdächer u.a.) in Winkeln von mindestens 15°
zugelassen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut
mit verkürzter Frist für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen. In
der erneuten Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu
den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Die Eingabe einer Bürgerin ist
gegenstandslos, da das betreffende Grundstück zwischenzeitlich an die
Ortsgemeinde veräußert wurde.
Unter Punkt B 1.7 der Begründung ist
folgender Satz einzufügen:
„Generell ist zumindest ein optisch
wirksames Kellergeschoss in konventioneller Bauweise auszuführen.“
Sonderinteresse/Ruhen
des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des §
22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen
beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:
Ratsmitglied Hans Ulrich Schilling
Diese Aufzählung erhebt jedoch
keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sodass alle Beteiligten ihre eigene
Prüfung vornehmen sollten.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Berlingen hat in seiner Sitzung am
10.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Krummenstück“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen.
Der Planentwurf des Büros Böffgen, Reutlingen, wurde in
der Sitzung am 27.05.2020 gebilligt und die öffentliche Auslegung des
Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB beschlossen.
Der Planentwurf mit Begründung hat in der Zeit vom
29.06.2020 bis 29.07.2020 zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden im
Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden am
19.06.2020 mit dem Hinweis ortsüblich bekanntgemacht, dass Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben müssen.
Gleichzeitig sind die von der Planung berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben
vom 19.06.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.
Die jeweiligen Stellungnahmen sind in der als Anlage
beigefügten Übersicht ersichtlich.