Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Nach Kenntnis der Rechtslage und Informationen über bisher eingegangene Anfragen beschließt der Ortsgemeinderat, in Zukunft Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemarkung Hallschlag aus folgenden Gründen nicht zuzulassen:

 

1.       Beeinträchtigung des Ortbildes;

2.       Die Gemeinde hat einen überdurchschnittlichen Anteil an regenerativen Energien durch 28 Windkraftanlagen und damit ihren Anteil zum Klimawandel beigetragen;

3.       Darüber hinaus liegt die Gemarkung im Naturpark Nordeifel und hat somit auch die Aufgabe Natur und Landschaft zu bewahren.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende unterrichtet den Ortsgemeinderat über mehrere neue Anfragen von Projektentwicklungen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Ortsgemeinde Hallschlag.

 

In der seit Dezember 2015 rechtsgültigen Fassung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes „Erneuerbare Energien“ der Verbandsgemeinde Obere Kyll wurden auch in der Ortsgemeinde Hallschlag verschiedene Flächen als Sondergebiete für gebäudeunabhängige Photovoltaikanlagen ausgewiesen. Ein entsprechender Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan ist beigefügt.

 

Nach der aktuellen Rechtsprechung fallen Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich nicht automatisch unter die Privilegierungstatbestände des § 35 BauGB.

 

Trotz einer potentiellen Eignung im Flächennutzungsplan ist für die Umsetzung von PV-Anlagen zwingend ein Bebauungsplan aufzustellen. Ein Anspruch der Projektentwickler auf Aufstellung eines solchen Bauleitplanes besteht nicht. Die Planungshoheit liegt bei der Ortsgemeinde.