Sitzung: 03.09.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: G-0069/20/14-222
Beschluss:
Nach Kenntnis der Rechtslage und
Informationen über bisher eingegangene Anfragen beschließt der Ortsgemeinderat,
in Zukunft Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemarkung Hallschlag aus
folgenden Gründen nicht zuzulassen:
1.
Beeinträchtigung des Ortbildes;
2.
Die Gemeinde hat einen überdurchschnittlichen
Anteil an regenerativen Energien durch 28 Windkraftanlagen und damit ihren
Anteil zum Klimawandel beigetragen;
3.
Darüber hinaus liegt die Gemarkung im
Naturpark Nordeifel und hat somit auch die Aufgabe Natur und Landschaft zu
bewahren.
Sachverhalt:
Der Vorsitzende unterrichtet den
Ortsgemeinderat über mehrere neue Anfragen von Projektentwicklungen zur
Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Ortsgemeinde Hallschlag.
In der seit Dezember 2015
rechtsgültigen Fassung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
„Erneuerbare Energien“ der Verbandsgemeinde Obere Kyll wurden auch in der
Ortsgemeinde Hallschlag verschiedene Flächen als Sondergebiete für
gebäudeunabhängige Photovoltaikanlagen ausgewiesen. Ein entsprechender
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan ist beigefügt.
Nach der aktuellen Rechtsprechung
fallen Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich nicht automatisch unter
die Privilegierungstatbestände des § 35 BauGB.
Trotz einer potentiellen Eignung
im Flächennutzungsplan ist für die Umsetzung von PV-Anlagen zwingend ein
Bebauungsplan aufzustellen. Ein Anspruch der Projektentwickler auf Aufstellung
eines solchen Bauleitplanes besteht nicht. Die Planungshoheit liegt bei der
Ortsgemeinde.