Sitzung: 03.09.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 1-2968/20/14-224
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat Hallschlag stimmt der Genehmigung der nachfolgenden Zuwendungen
zu:
Datum der
Zuwendung |
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
23.06.2020 |
Geldspende |
Tourismusverein
Hocheifel e.V., Gerolstein |
1.484,05 € |
Spielplatz |
Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf
nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die
genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im
Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Zur Wahrung des
Transparenzangebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher
Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber
aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten
hat.