Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Befangen: 3

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt den vorstehend beschriebenen Rahmenbedingungen für die Neuverpachtung der gemeindeeigenen landwirtschaftlichen Pachtgrundstücke ab dem Jahr 2022 zu.


Sachverhalt:

 

Die Ratsmitglieder Dieter Sprünker und Oliver Thiesen sowie Ortsbürgermeister Josef Simons sind wegen Sonderinteresse nach § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungs­punkt ausgeschlossen.

Den Vorsitz hierzu übernimmt der 1. Beigeordnete Uwe Jungels.

 

Nach erfolgter Besichtigung der landwirtschaftlichen Pachtgrundstücke durch einen Teil der Ratsmitglieder wird vorgeschlagen, zukünftig die flach gelegenen Flächen zum Pachtpreis von 100,00 Euro und die Grundstücke in Hanglage zum Preis von 80,00 Euro pro Hektar und Jahr zu verpachten. Hierbei handelt es sich um Festpreise, eine meistbietende Versteigerung soll nicht stattfinden.

 

Angestrebt wird eine gleichmäßige Verteilung der Flächen an alle Landwirte, wobei nur ortsansässige, privilegierte Landwirte berücksichtigt werden.