Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt den
vorstehend beschriebenen Rahmenbedingungen für die Neuverpachtung der
gemeindeeigenen landwirtschaftlichen Pachtgrundstücke ab dem Jahr 2022 zu.
Sachverhalt:
Die Ratsmitglieder Dieter Sprünker und
Oliver Thiesen sowie Ortsbürgermeister Josef Simons sind wegen Sonderinteresse
nach § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt
ausgeschlossen.
Den Vorsitz hierzu übernimmt der 1.
Beigeordnete Uwe Jungels.
Nach erfolgter Besichtigung der
landwirtschaftlichen Pachtgrundstücke durch einen Teil der Ratsmitglieder wird
vorgeschlagen, zukünftig die flach gelegenen Flächen zum Pachtpreis von 100,00
Euro und die Grundstücke in Hanglage zum Preis von 80,00 Euro pro Hektar und
Jahr zu verpachten. Hierbei handelt es sich um Festpreise, eine meistbietende
Versteigerung soll nicht stattfinden.
Angestrebt
wird eine gleichmäßige Verteilung der Flächen an alle Landwirte, wobei nur
ortsansässige, privilegierte Landwirte berücksichtigt werden.