Sitzung: 26.08.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-2416/20/18-019
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die
Förderanträge für Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit, die
Fortschreibung bzw. Neufassung des Dorferneuerungskonzeptes und die Planungs-
und Beratungsleistungen für private und öffentliche Bauvorhaben, zu stellen.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde
Kalenborn-Scheuern seit diesem Jahr als Schwerpunktgemeinde der Dorferneuerung anerkannt.
Es wurden drei Zuschussanträge für die einzelnen Bereiche der Dorferneuerung
als Schwerpunktgemeinde gestellt. Die Ortsgemeinde muss noch einen formalen
Beschluss für die Stellung der Zuschussanträge fassen:
1.
Informations-,
Bildungs- und Beratungsarbeit (Dorfmoderation)
Es werden bis zu 90 v.H. der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens
bis zu 15.000,00 € gefördert.
2.
Fortschreibung
bzw. Neufassung des Dorferneuerungskonzeptes
Es werden bis zu 90. V.H der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens
bis zu 10.000 € gefördert.
3.
Planungs-
und Beratungsleistungen für private und öffentliche Bauvorhaben
Es werden bis
zu 90 v.H. der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens bis zu 8.000 € gefördert.
Finanzielle
Auswirkungen:
Im
Haushalt 2020 wurden die Haushaltsmittel entsprechend eingestellt.