Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Förderanträge für Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit, die Fortschreibung bzw. Neufassung des Dorferneuerungskonzeptes und die Planungs- und Beratungs­leistungen für private und öffentliche Bauvorhaben, zu stellen.


Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern seit diesem Jahr als Schwerpunktgemeinde der Dorferneuerung anerkannt. Es wurden drei Zuschussanträge für die einzelnen Bereiche der Dorferneuerung als Schwerpunktgemeinde gestellt. Die Ortsgemeinde muss noch einen formalen Beschluss für die Stellung der Zuschussanträge fassen:

 

1.         Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit (Dorfmoderation)

Es werden bis zu 90 v.H. der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens bis zu 15.000,00 € gefördert.

 

2.         Fortschreibung bzw. Neufassung des Dorferneuerungskonzeptes

Es werden bis zu 90. V.H der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens bis zu 10.000 € gefördert.

 

3.         Planungs- und Beratungsleistungen für private und öffentliche Bauvorhaben

Es werden bis zu 90 v.H. der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens bis zu 8.000 € gefördert.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2020 wurden die Haushaltsmittel entsprechend eingestellt.