Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1

Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erklärt sich der Verbandsgemeinderat mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden, neben der im Fusionsgesetz festgeschriebenen Gesamtfortschreibung eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung neuer Baugebiete in den Gemeinden aufzustellen.


Sachverhalt:

 

Einzelne Ortsgemeinden haben nur noch sehr wenige bzw. keine gemeindeeigenen Baugrundstücke mehr, die sie an Bauinteressenten verkaufen können. Aus diesem Grunde haben verschiedene Ortsgemeinden bereits mit der Ausweisung neuer Baugebiete und der damit verbundenen Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen (Bebauungspläne) begonnen.

 

Bebauungspläne sind nach § 8 Baugesetzbuch aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. D.h. im Flächennutzungsplan müssen die von Ortsgemeinden präferierten Baugebiete bereits als Bauerwartungsland ausgewiesen sein, bevor die Ortsgemeinden mit der Bebauungsplanung beginnen können. Dies ist jedoch in fast allen, aktuell bekannten Flächen nicht der Fall. Daher haben verschiedene Ortsgemeinden bereits bei der Verbandsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beantragt.

 

Die im Fusionsgesetz festgeschriebene Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der fusionierten Verbandsgemeinde Gerolstein (Gesamtfortschreibung) dauert mehrere Jahre und soll zum 01.01.2026 abgeschlossen sein.

 

Um den betroffenen Ortsgemeinden zeitlich entgegen zu kommen, wird seitens der Verwaltung eine – unabhängig von der Gesamtfortschreibung – durchzuführende Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung neuer Baugebiete empfohlen.

 

Eine Übersicht der bis zum 24.08.2020 gemeldeten Flächen ist als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage im Ratsinfosystem eingestellt. Die Gemeinden werden von der Verwaltung gebeten, entsprechende Flächen zu melden.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.07.2020 mit der Thematik befasst und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, neben der im Fusionsgesetz festgeschriebenen Gesamtfortschreibung eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung neuer Baugebiet in den Gemeinden aufzustellen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich Erneuerbare Energien – einschl. Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Gerolstein steht unter dem Produkt 5111 Sachkonto 56290000 ein Budget von 90.000 € zur Verfügung.

 

 

Ratsmitglied Helfen hatte zum Zeitpunkt der Abstimmung den Sitzungssaal kurzfristig verlassen.