Sitzung: 08.09.2020 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1
Vorlage: 2-2375/20/01-380/1
Beschluss:
Auf
Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erklärt sich der
Verbandsgemeinderat mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden, neben der
im Fusionsgesetz festgeschriebenen Gesamtfortschreibung eine Teilfortschreibung
des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung neuer Baugebiete in den Gemeinden
aufzustellen.
Sachverhalt:
Einzelne Ortsgemeinden haben nur noch sehr wenige bzw.
keine gemeindeeigenen Baugrundstücke mehr, die sie an Bauinteressenten
verkaufen können. Aus diesem Grunde haben verschiedene Ortsgemeinden bereits
mit der Ausweisung neuer Baugebiete und der damit verbundenen Schaffung
bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen (Bebauungspläne) begonnen.
Bebauungspläne sind nach § 8 Baugesetzbuch aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln. D.h. im Flächennutzungsplan müssen die von
Ortsgemeinden präferierten Baugebiete bereits als Bauerwartungsland ausgewiesen
sein, bevor die Ortsgemeinden mit der Bebauungsplanung beginnen können. Dies
ist jedoch in fast allen, aktuell bekannten Flächen nicht der Fall. Daher haben
verschiedene Ortsgemeinden bereits bei der Verbandsgemeinde die Fortschreibung
des Flächennutzungsplanes beantragt.
Die im Fusionsgesetz festgeschriebene Aufstellung des
Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der fusionierten Verbandsgemeinde
Gerolstein (Gesamtfortschreibung) dauert mehrere Jahre und soll zum 01.01.2026
abgeschlossen sein.
Um den betroffenen Ortsgemeinden zeitlich entgegen zu
kommen, wird seitens der Verwaltung eine – unabhängig von der
Gesamtfortschreibung – durchzuführende Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes für die Ausweisung neuer Baugebiete empfohlen.
Eine Übersicht der bis zum 24.08.2020 gemeldeten Flächen
ist als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage im Ratsinfosystem eingestellt. Die
Gemeinden werden von der Verwaltung gebeten, entsprechende Flächen zu melden.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat sich in
seiner Sitzung am 02.07.2020 mit der Thematik befasst und dem
Verbandsgemeinderat empfohlen, neben der im Fusionsgesetz festgeschriebenen
Gesamtfortschreibung eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung
neuer Baugebiet in den Gemeinden aufzustellen.
Finanzielle Auswirkungen
Für
die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich Erneuerbare Energien
– einschl. Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Gerolstein steht unter dem
Produkt 5111 Sachkonto 56290000 ein Budget von 90.000 € zur Verfügung.
Ratsmitglied
Helfen hatte zum Zeitpunkt der Abstimmung den Sitzungssaal kurzfristig
verlassen.