Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Grüne-Fraktion des Stadtrates hat die nachfolgende Anfrage an den Stadtbürgermeister gerichtet:

 

„Sehr geehrter Herr Schneider,

 

hiermit beantrage ich für die Grüne Fraktion des Stadtrates für den nächsten Bauausschuss den Tagesordnungspunkt "Rückübertragung von Baugrundstücken bei nicht erfüllter Bauverpflichtung" aufzunehmen.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt bitte ich um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

·         Für wie viele von der Stadt verkaufte Baugrundstücke wurde die Bauverpflichtung nicht wie im Kaufvertrag vereinbart erfüllt. Ich bitte um Auflistung der entsprechenden Grundstücke und des Datums des Kaufvertrages.

·         Was wurde bisher unternommen, um eine Rückübertragung der betroffenen Grundstücke zu erreichen.

·         Mit welchen Kosten hat die Stadt für die Rückübertragung aller betroffenen Grundstücke zu rechnen und welche Haushaltsmittel stehen demgegenüber zur Verfügung.

 

In Abhängigkeit der Antworten auf diese Fragen - es wäre hilfreich, wenn diese bereits mit den Sitzungsunterlagen versendet würden - werden wir einen Beschlussvorschlag für den Tagesordnungspunkt formulieren.

 

Gruß

Tim Steen“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

In 2019 wurde ein Kauf im Baugebiet Roth (29.000 Euro) rückabgewickelt. Dies aber nicht wegen Ablauf der Bauverpflichtung, sondern weil der Käufer von seiner Bauabsicht im Stadtteil Roth Abstand genommen hatte und das Grundstück deshalb zurückgeben wollte.

 

Nach Überprüfungen der Verwaltung stehen aktuell sowohl in der Kernstadt Gerolstein als auch in den Stadtteilen keine Baugrundstücke wegen Ablauf der Bauverpflichtung zur Rücknahme an. Die verkauften Grundstücke werden entweder derzeit bebaut oder die Frist für die Bebauung läuft noch bis über das Jahresende 2020 hinaus.

 

Haushaltsmittel für die Rücknahme von Baugrundstücken sind im Haushaltsplan 2020 nicht veranschlagt.

 

Ein Beschluss wird hierzu nicht gefasst.