Sachverhalt:
Die
Grüne-Fraktion des Stadtrates hat die nachfolgende Anfrage an den
Stadtbürgermeister gerichtet:
„Sehr
geehrter Herr Schneider,
hiermit
beantrage ich für die Grüne Fraktion des Stadtrates für den nächsten
Bauausschuss den Tagesordnungspunkt "Rückübertragung von Baugrundstücken
bei nicht erfüllter Bauverpflichtung" aufzunehmen.
Zu
diesem Tagesordnungspunkt bitte ich um die Beantwortung der nachfolgenden
Fragen:
·
Für wie viele
von der Stadt verkaufte Baugrundstücke wurde die Bauverpflichtung nicht wie im
Kaufvertrag vereinbart erfüllt. Ich bitte um Auflistung der entsprechenden
Grundstücke und des Datums des Kaufvertrages.
·
Was wurde
bisher unternommen, um eine Rückübertragung der betroffenen Grundstücke zu
erreichen.
·
Mit welchen
Kosten hat die Stadt für die Rückübertragung aller betroffenen Grundstücke zu
rechnen und welche Haushaltsmittel stehen demgegenüber zur Verfügung.
In
Abhängigkeit der Antworten auf diese Fragen - es wäre hilfreich, wenn diese
bereits mit den Sitzungsunterlagen versendet würden - werden wir einen
Beschlussvorschlag für den Tagesordnungspunkt formulieren.
Gruß
Tim
Steen“
Stellungnahme der Verwaltung:
In 2019 wurde ein Kauf im Baugebiet Roth (29.000 Euro)
rückabgewickelt. Dies aber nicht wegen Ablauf der Bauverpflichtung, sondern
weil der Käufer von seiner Bauabsicht im Stadtteil Roth Abstand genommen hatte
und das Grundstück deshalb zurückgeben wollte.
Nach Überprüfungen der Verwaltung stehen aktuell sowohl in der
Kernstadt Gerolstein als auch in den Stadtteilen keine Baugrundstücke wegen
Ablauf der Bauverpflichtung zur Rücknahme an. Die verkauften Grundstücke werden
entweder derzeit bebaut oder die Frist für die Bebauung läuft noch bis über das
Jahresende 2020 hinaus.
Haushaltsmittel für die Rücknahme von Baugrundstücken sind im
Haushaltsplan 2020 nicht veranschlagt.
Ein Beschluss wird hierzu nicht gefasst.