Sitzung: 26.08.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: 2-2465/20/15-136
Beschluss:
Der Rat nimmt den Sachverhalt zur
Förderung des Ausbaues der Wirtschaftswege
1.
„Am Alten Sportplatz“ Hillesheim
2.
„Alte K 47“ Niederbettingen – Oberbettingen
zur Kenntnis, stimmt einer
Ausbauplanung zu und beauftragt die Verwaltung die weiteren Planungsschritte,
einschließlich Stellung der Förderanträge bei der ADD, für die HH-Jahre 2021 ff
zu veranlassen.
Parallel soll die Planung für die
Erstellung eines Radweges von Bolsdorf zum Bahnhof Oberbettingen stattfinden.
Sachverhalt:
Im Auftrage der Stadt und der
Jagdgenossenschaft Hillesheim hat die Verwaltung zwei Wirtschaftswege zur
Prüfung der Förderfähigkeit des Ausbaues gemäß dem „Entwicklungsprogramm EULLE
des Landes und der EU, Ziffer 9.3, Vorhabenart M4.3c Förderung des
Landwirtschaftlichen Wegebaus außerhalb der Flurbereinigung“ beim
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) gemeldet.
Es sind die Wege:
1. „Am
Alten Sportplatz“, Hillesheim
2. „Alte
K 47“ Niederbettingen – Oberbettingen
Eine Förderfähigkeit von
Wirtschaftswege ergibt sich aus der Bedeutung ihrer landwirtschaftlichen
Funktion und Erschließung gemäß dem sogenannten „Wegenetzplan“ des Landes.
Hierin sind förderfähige Wege mit
Prioritäten aufgeführt.
Diese wiederum unterliegen je nach
Einzel- und Sonderfunktionen einer Bepunktung, was ihre Förderung grundsätzlich
auslöst und beschleunigen kann.
Es wird grundsätzlich ein Ausbau
in der Breite von mindestens 3,5 m im Bestand, bzw. 4,0 m bei Neubau gefördert.
Am 13.07.2020 fand eine
Besichtigung der Wege durch Vertreter des DLR, der Landwirtschaftskammer und
der Antragsteller statt.
Hierzu wird vom DLR je ein
„Vermerk“ gefertigt, der die vorgeschlagene Bauweise und Förderhöhe sowie
sonstige Bedingungen beinhalten wird. Die Vermerke stehen noch aus.
Zu Weg 1 „Am alten Sportplatz“
Der Weg bildet einen Teil einer
Westumfahrung der Stadt für die Landwirtschaft und ist mit der hohen Priorität
II im Netzplan vermerkt. Zudem verläuft hierüber ein HBR-beschilderter Radweg
des Radwegenetzes, was zu einer höheren Bepunktung führt.
Zu Weg 2 „Alte K 47
Niederbettingen –Oberbettingen“
Dieser Weg hat keine Priorität im
Wegenetzplan des Landes, kann aber auf Grund seiner Bepunktung nach dem
Kriterienkatalog (auch hier Radwegeführung) eine Förderfähigkeit ohne Priorität
erlangen.
Für beide Wege hat das DLR bei der
Bereisung eine Förderung ab 2021 ff in Aussicht gestellt, wobei in der
Rangfolge die voraussichtliche Förderung des prioritären Weges 1: „Am Alten
Sportplatz“ mit 75 % ausfällt, die des Wege 2: „Alte K 47“ mit 65%, wenn hier
die Gemeinde Oberbettingen ihr Teilstück in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit
ausbauen lässt, was diese vorläufig bestätigt hat.
Ein Förderantrag ist bei der ADD –
Trier, zu stellen, nachdem Belange der Wasserwirtschaft, sowie der Naturschutzbehörde,
bezüglich Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen im Zuge der Wegebauplanung, abgestimmt
sind und die Untere Naturschutzbehörde eine Baugenehmigung erteilt.
Die Baukosten für die Wege sind
vorläuft grob abgeschätzt mit:
120.000 € für Weg 1 (bei 75 % Förderung
verbleibender Eigenanteil: 30.000 €)
250.000 € für Weg 2 (bei 65 %
Förderung verbleibender Eigenanteil: 94.500 €)