Sitzung: 20.08.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1-2999/20/05-218
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt nach
eigehender Beratung den Änderungen des Rahmenvertrags der Solidargemeinschaft
zu.
Sachverhalt:
Der Rahmenvertrag der
Solidargemeinschaft „Duppacher Rücken“ war bereits in den letzten Beratungen
des Ortsgemeinderates erörtert worden. Im Rahmend der abschließenden Beratungen
haben sind noch Änderungswünsche ergeben, welche eine erneute Beratung im
Ortsgemeinderat erforderlich machen.
Im Einzelnen sind dies folgende
Änderungen:
1.
Änderung:
Falsche fortlaufende
Nummerierung der § 7 und § 8 der Vereinbarung
streiche: § 7 Salvatorische Klausel
setze: § 6 Salvatorische Klausel
streiche: § 8 Schlussbestimmungen
setze: § 7
Schlussbestimmungen
2.
Änderung:
Veränderung des
Textes/Inhaltes des § 3 (1) Abwicklung
streiche: Text § 3 (1)
Abwicklung
(1) Die beteiligten Gemeinden beabsichtigen, ihre Flächen
gemeinschaftlich bzw. mit in wesentlichen Punkten gleichlautenden Verträgen an
einem einheitlichen Anlagenbetreiber zu verpachten. Die Entscheidungskompetenz
der jeweiligen Gemeinderäte zum Abschluss der Grundstückspachtverträge bleibt
unberührt.
setze: Text § 3 (1) Abwicklung
(2) Die
beteiligten Gemeinden beabsichtigen, ihre Flächen gemeinschaftlich und in
gleichlautenden Verträgen an einem einheitlichen Anlagenbetreiber zu
verpachten. Die Entscheidungskompetenz der jeweiligen Gemeinderäte zum
Abschluss der Grundstückspachtverträge bleibt unberührt.
3.
Änderung:
Veränderung des
Textes/Inhaltes § 4 erster Satz
streiche: Text § 4
erster Satz
Der Vertrag kann von den
beteiligten Ortsbürgermeistern erst dann unterschrieben werden, wenn zuvor eine
Beschlussfassung in den jeweiligen Gemeinderäten stattgefunden hat.
setze: Text § 4
erster Satz
Der Vertrag kann von den beteiligten Ortsbürgermeistern erst dann
unterschrieben werden, wenn zuvor eine zustimmende Beschlussfassung in den
jeweiligen Gemeinderäten stattgefunden hat.
4.
Änderung:
Veränderung des gesamten
Textes/Inhaltes § 5 Beschlüsse/Abstimmungen
streiche: gesamten Text
Sollten im Rahmen der
Solidargemeinschaft Abstimmungen erforderlich werden, erfolgen diese in
Stimmenmehrheit (je Gemeinde 1 Stimme).
setze: neuen Text
(1) Der
Pachtverteilerschlüssel (§ 2) kann nur mit einem
einstimmigen Beschluss der Solidargemeinschaft geändert werden.
(2) Alle
anderen Entscheidungen der Solidargemeinschaft erfolgen in Stimmenmehrheit (je Gemeinde 1 Stimme).