Sitzung: 18.08.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-2459/20/33-153
Beschluss:
Die Ortsgemeinde ist mit 6,4 m/s
Windgeschwindigkeit nicht einverstanden. Daher beschließt der Ortsgemeinderat,
dass der Ortsbürgermeister genaues Kartenmaterial anfordern/erstellen lassen
wird, damit man sich genauer informieren kann. Danach soll ein konkreter Antrag
gestellt werden.
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat Gerolstein
hat in seiner Sitzung am 31.10.2019 den Aufstellungsbeschluss zur
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Erneuerbare
Energien für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein gefasst.
Der Bau-, Planungs- und
Umweltausschuss hat dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Wind-geschwindigkeit
für Windenergieanlagen auf 6,4 m pro Sekunde in 140 Meter Höhe als weiches
Ausschlusskriterium festzulegen.
Bei einer Windgeschwindigkeit von
6,4 m/s und der Einhaltung aller anderen weichen Kriterien können in der
Gemarkung Scheid keine weiteren Flächen für die Windenergienutzung im
Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Eine Reduzierung der
Windgeschwindigkeit auf 6,3 m/s hätte zur Folge, dass eine ca. 31 ha große
Fläche zusätzlich als Sonderfläche für Windenergie in Scheid ausgewiesen werden
könnte. Bereits im vergangenen Jahr hatte sich der Ortsgemeinderat Scheid für
eine Ausweitung von Sonderflächen für Windenergienutzung im Flächennutzungsplan
ausgesprochen.
Seitens der Verwaltung wird darauf
hingewiesen, dass die Festsetzung der einzelnen Kriterien für das gesamte
Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein gilt. Falls der Verbandsgemeinderat in
seiner nächsten Sitzung entsprechende Kriterien ändert, gilt die Änderung für
das gesamte Verbandsgemeindegebiet.