Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5

Beschlussempfehlung:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt nach eigehender Beratung dem beigefügten Rahmenvertrag der Solidargemeinschaft zu.

 

 

 

Die RM Bruno Juchems und Lothar Arens bitten folgenden Antrag in die Niederschrift aufzunehmen:

Um 19.36 Uhr wurde mit der Beratung von TOP 6 begonnen, ohne vorliegende Ausschließungsgründe zu prüfen. Die Eigentümer betroffener Flächen, die sich im Familienbesitz von Ratsmitgliedern befinden, sind auszuschließen. Die Ratsmitglieder bitten um Prüfung einer evtl. vorliegenden Befangenheit durch die Kommunalaufsicht.

 


Sachverhalt:

 

Der Rahmenvertrag der Solidargemeinschaft „Duppacher Rücken“ war bereits in den letzten Beratungen des Ortsgemeinderates erörtert worden. Im Rahmen der abschließenden Beratungen haben sich noch Änderungswünsche ergeben, welche eine erneute Beratung im Ortsgemeinderat erforderlich machen.

 

Im Einzelnen sind dies folgende Änderungen:

 

1.       Änderung:

 

Falsche fortlaufende Nummerierung der § 7 und § 8 der Vereinbarung

 

streiche:      § 7 Salvatorische Klausel

setze:            § 6 Salvatorische Klausel

 

streiche:      § 8 Schlussbestimmungen

setze:            § 7 Schlussbestimmungen

 

2.       Änderung:

 

Veränderung des Textes/Inhaltes des § 3 (1) Abwicklung

 

streiche:      Text § 3 (1) Abwicklung

 

(1)    Die beteiligten Gemeinden beabsichtigen, ihre Flächen gemeinschaftlich bzw. mit in wesentlichen Punkten gleichlautenden Verträgen an einem einheitlichen Anlagenbetreiber zu verpachten. Die Entscheidungskompetenz der jeweiligen Gemeinderäte zum Abschluss der Grundstückspachtverträge bleibt unberührt.

 

setze:            Text § 3 (1) Abwicklung

 

(2)    Die beteiligten Gemeinden beabsichtigen, ihre Flächen gemeinschaftlich und in gleichlautenden Verträgen an einem einheitlichen Anlagenbetreiber zu verpachten. Die Entscheidungskompetenz der jeweiligen Gemeinderäte zum Abschluss der Grundstückspachtverträge bleibt unberührt.

 

3.       Änderung:

 

Veränderung des Textes/Inhaltes § 4 erster Satz

 

streiche:      Text § 4 erster Satz

 

Der Vertrag kann von den beteiligten Ortsbürgermeistern erst dann unterschrieben werden, wenn zuvor eine Beschlussfassung in den jeweiligen Gemeinderäten stattgefunden hat.

 

setze:            Text § 4 erster Satz

 

Der Vertrag kann von den beteiligten Ortsbürgermeistern erst dann unterschrieben werden, wenn zuvor eine zustimmende Beschlussfassung in den jeweiligen Gemeinderäten stattgefunden hat.

 

4.       Änderung:

 

Veränderung des gesamten Textes/Inhaltes § 5 Beschlüsse/Abstimmungen

 

streiche:      gesamten Text

 

Sollten im Rahmen der Solidargemeinschaft Abstimmungen erforderlich werden, erfolgen diese in Stimmenmehrheit (je Gemeinde 1 Stimme).

 

setze:            neuen Text

 

(1)    Der Pachtverteilerschlüssel (§ 2) kann nur mit einem einstimmigen Beschluss der Solidargemeinschaft geändert werden.

 

(2)    Alle anderen Entscheidungen der Solidargemeinschaft erfolgen in Stimmenmehrheit (je Gemeinde 1 Stimme).

 

 

 

Mehrere Ratsmitglieder äußerten erhebliche Bedenken, ob es richtig sei, zum jetzigen Zeitpunkt diese Vereinbarung mit aller Vehemenz auf den Weg zu bringen. Die endgültige Fertigstellung des Flächennutzungsplans würden sich noch über mehrere Jahre hinziehen. Den Einwohnern von Steffeln werde die Informationsmöglichkeit verweigert. Aus der Einladung zur Sitzung vom 04.03.2020 sei nicht zu entnehmen gewesen, dass mit „erneuerbare Energien“ eigentlich „Windkraft“ gemeint war.

 

Die Befürworter der Rahmenvereinbarung sehen darin jedoch die Chance, die finanzielle Handlungsfreiheit der Gemeinde dauerhalft zu sichern und Steuererhöhungen zu vermeiden. Sollte es zu einer Realisierung von Windkraftanlagen im besagten Gebiet Duppacher Rücken kommen, besteht durch die Unterzeichnung der Vereinbarung für die OG die Möglichkeit mitzureden, einschließlich der Festlegung der Anzahl und der Örtlichkeiten von Windkraftanlagen und die eigene Position gegenüber den Vertragspartnern zu stärken. Die Erhaltung des Waldes als Lebensraum habe oberste Priorität. Die Aufstellung der Windräder erfolge unter Berücksichtigung des Naturschutzes und des Einfügens in das Landschaftsbild in Zusammenarbeit mit dem Forstamt. Der Mindestabstand zu bebauten Flächen werde mehr als vorgeschrieben eingehalten.