Sitzung: 19.08.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5
Vorlage: 1-2998/20/36-224
Beschlussempfehlung:
Der Ortsgemeinderat stimmt nach
eigehender Beratung dem beigefügten Rahmenvertrag der Solidargemeinschaft zu.
Die RM Bruno
Juchems und Lothar Arens bitten folgenden Antrag in die Niederschrift
aufzunehmen:
Um 19.36 Uhr
wurde mit der Beratung von TOP 6 begonnen, ohne vorliegende
Ausschließungsgründe zu prüfen. Die Eigentümer betroffener Flächen, die sich im
Familienbesitz von Ratsmitgliedern befinden, sind auszuschließen. Die
Ratsmitglieder bitten um Prüfung einer evtl. vorliegenden Befangenheit durch
die Kommunalaufsicht.
Sachverhalt:
Der Rahmenvertrag der Solidargemeinschaft „Duppacher Rücken“ war
bereits in den letzten Beratungen des Ortsgemeinderates erörtert worden. Im
Rahmen der abschließenden Beratungen haben sich noch Änderungswünsche ergeben,
welche eine erneute Beratung im Ortsgemeinderat erforderlich machen.
Im Einzelnen sind dies
folgende Änderungen:
1.
Änderung:
Falsche fortlaufende
Nummerierung der § 7 und § 8 der Vereinbarung
streiche: § 7 Salvatorische Klausel
setze: § 6 Salvatorische Klausel
streiche: § 8 Schlussbestimmungen
setze: § 7
Schlussbestimmungen
2.
Änderung:
Veränderung des
Textes/Inhaltes des § 3 (1) Abwicklung
streiche: Text § 3 (1)
Abwicklung
(1) Die beteiligten Gemeinden beabsichtigen, ihre Flächen
gemeinschaftlich bzw. mit in wesentlichen Punkten gleichlautenden Verträgen an
einem einheitlichen Anlagenbetreiber zu verpachten. Die Entscheidungskompetenz
der jeweiligen Gemeinderäte zum Abschluss der Grundstückspachtverträge bleibt
unberührt.
setze: Text § 3 (1) Abwicklung
(2) Die
beteiligten Gemeinden beabsichtigen, ihre Flächen gemeinschaftlich und in
gleichlautenden Verträgen an einem einheitlichen Anlagenbetreiber zu
verpachten. Die Entscheidungskompetenz der jeweiligen Gemeinderäte zum Abschluss
der Grundstückspachtverträge bleibt unberührt.
3.
Änderung:
Veränderung des
Textes/Inhaltes § 4 erster Satz
streiche: Text § 4
erster Satz
Der Vertrag kann von den
beteiligten Ortsbürgermeistern erst dann unterschrieben werden, wenn zuvor eine
Beschlussfassung in den jeweiligen Gemeinderäten stattgefunden hat.
setze: Text § 4
erster Satz
Der Vertrag kann von den beteiligten Ortsbürgermeistern erst dann
unterschrieben werden, wenn zuvor eine zustimmende Beschlussfassung in den
jeweiligen Gemeinderäten stattgefunden hat.
4.
Änderung:
Veränderung des
gesamten Textes/Inhaltes § 5 Beschlüsse/Abstimmungen
streiche: gesamten Text
Sollten im Rahmen der
Solidargemeinschaft Abstimmungen erforderlich werden, erfolgen diese in
Stimmenmehrheit (je Gemeinde 1 Stimme).
setze: neuen Text
(1) Der
Pachtverteilerschlüssel (§ 2) kann nur mit einem
einstimmigen Beschluss der Solidargemeinschaft geändert werden.
(2) Alle
anderen Entscheidungen der Solidargemeinschaft erfolgen in Stimmenmehrheit (je Gemeinde 1 Stimme).
Mehrere
Ratsmitglieder äußerten erhebliche Bedenken, ob es richtig sei, zum jetzigen
Zeitpunkt diese Vereinbarung mit aller Vehemenz auf den Weg zu bringen. Die
endgültige Fertigstellung des Flächennutzungsplans würden sich noch über
mehrere Jahre hinziehen. Den Einwohnern von Steffeln werde die
Informationsmöglichkeit verweigert. Aus der Einladung zur Sitzung vom
04.03.2020 sei nicht zu entnehmen gewesen, dass mit „erneuerbare Energien“
eigentlich „Windkraft“ gemeint war.
Die
Befürworter der Rahmenvereinbarung sehen darin jedoch die Chance, die
finanzielle Handlungsfreiheit der Gemeinde dauerhalft zu sichern und
Steuererhöhungen zu vermeiden. Sollte es zu einer Realisierung von
Windkraftanlagen im besagten Gebiet Duppacher Rücken kommen, besteht durch die
Unterzeichnung der Vereinbarung für die OG die Möglichkeit mitzureden,
einschließlich der Festlegung der Anzahl und der Örtlichkeiten von
Windkraftanlagen und die eigene Position gegenüber den Vertragspartnern zu
stärken. Die Erhaltung des Waldes als Lebensraum habe oberste Priorität. Die
Aufstellung der Windräder erfolge unter Berücksichtigung des Naturschutzes und
des Einfügens in das Landschaftsbild in Zusammenarbeit mit dem Forstamt. Der
Mindestabstand zu bebauten Flächen werde mehr als vorgeschrieben eingehalten.