Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, dass die
Durchführung der Forsteinrichtung durch einen sachkundigen Bediensteten der
Landesforsten vorgenommen wird. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass, wie aus dem
Schreiben und dem E-Mail-Verkehr des Forstamtes Gerolstein hervorgeht, die
Fertigstellung der Arbeiten durch Personalengpässe erst in einigen Jahren
möglich sei sowie dass eine abgelaufene Betriebsplanung maximal für 5 Jahre
fortgeschrieben werden kann.
Ein Grund für die Entscheidung ist der
wirtschaftliche Aspekt. Denn nach aktuellem Kenntnisstand wird die MwSt. der
zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Kosten, bei Durchführung durch private
Sachkundige, nicht erstattet. Durch die ökologischen Aspekte wie z.B. Dürre,
Stürme und Borkenkäfer geht auch eine finanzielle Belastung der Gemeinde
einher. Damit ist es für die Gemeinde nicht vertretbar, die Durchführung durch
private Sachkundige vornehmen zu lassen. Dieses eingesparte Geld kann z.B. zur
Finanzierung von Nachpflanzungen eingesetzt werden.
Die Verwaltung wird hiermit
beauftragt, das Forstamt Gerolstein über die Entscheidung zu informieren.
Sachverhalt:
Mit Schreiben des Forstamtes Gerolstein vom 26. März 2020
ist die Ortsgemeinde Duppach darüber informiert worden, dass die
Forsteinrichtung im Gemeindewald für das Jahr 2021 wieder ansteht (siehe Anlage
1). Im Schreiben des Forstamtes Gerolstein ist u.a. aufgeführt, dass die
Durchführung der Forsteinrichtung im Gemeindewald über 50 ha reduzierter
Holzbodenfläche durch das Land kostenfrei ist. Bei Durchführung durch private
Sachkundige können nach Beantragung entsprechender Zuwendungen die
zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Konten (ohne MwSt.) vollständig erstattet
werden. Es wird hierzu ebenfalls auf den E-Mail-Verkehr vom 6. April und 9.
April 2020 mit Stephan Schmitz, dem Büroleiter des Forstamtes Gerolstein,
verwiesen. Der E-Mail-Verkehr liegt den Ratsmitgliedern vor.
Die mittelfristige Betriebsplanung umfasst die regelmäßig
wiederkehrende Inventur der Wälder und eine darauf aufbauende Betriebsplanung
für die kommenden 10 Jahre. Aufgabe der Forsteinrichtung ist es,
sicherzustellen, dass die vielfältigen Leistungen und Wirkungen des Waldes der
heutigen Gesellschaft und der künftigen Generation dauernd und optimal zur
Verfügung stehen.
Im Rahmen der Inventur begutachtet ein/e
Forsteinrichter/in den Wald des Betriebes. Zur Bewirtschaftung und zur
örtlichen Orientierung teilt er/sie die Wälder in „Waldorte“ ein. In jedem
„Waldort“ werden eine Vielzahl von Daten aufgenommen, wie z.B. Informationen zu
Wasser-, Wärme- und Nährstoffversorgung der Standorte, aktuelle
Baumartenzusammensetzung, Alter, Wachstumsphasen, Flächenanteile, Dimensionen,
Holzvorrat sowie Holzzuwachs der einzelnen Baumarten.
Bedingt durch die Corona-Pandemie
wurden die Mitglieder des Ortsgemeinderates durch Ortsbürgermeister Wawers
vorab per E-Mail informiert. Bedenken gegenüber der vorgeschlagenen
Verfahrensweise wurden von den Ratsmitgliedern nicht geltend gemacht.