Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass die Durchführung der Forsteinrichtung durch einen sachkundigen Bediensteten der Landesforsten vorgenommen wird. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass, wie aus dem Schreiben und dem E-Mail-Verkehr des Forstamtes Gerolstein hervorgeht, die Fertigstellung der Arbeiten durch Personalengpässe erst in einigen Jahren möglich sei sowie dass eine abgelaufene Betriebsplanung maximal für 5 Jahre fortgeschrieben werden kann.

 

Ein Grund für die Entscheidung ist der wirtschaftliche Aspekt. Denn nach aktuellem Kenntnisstand wird die MwSt. der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Kosten, bei Durchführung durch private Sachkundige, nicht erstattet. Durch die ökologischen Aspekte wie z.B. Dürre, Stürme und Borkenkäfer geht auch eine finanzielle Belastung der Gemeinde einher. Damit ist es für die Gemeinde nicht vertretbar, die Durchführung durch private Sachkundige vornehmen zu lassen. Dieses eingesparte Geld kann z.B. zur Finanzierung von Nachpflanzungen eingesetzt werden.

 

Die Verwaltung wird hiermit beauftragt, das Forstamt Gerolstein über die Entscheidung zu informieren.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben des Forstamtes Gerolstein vom 26. März 2020 ist die Ortsgemeinde Duppach darüber informiert worden, dass die Forsteinrichtung im Gemeindewald für das Jahr 2021 wieder ansteht (siehe Anlage 1). Im Schreiben des Forstamtes Gerolstein ist u.a. aufgeführt, dass die Durchführung der Forsteinrichtung im Gemeindewald über 50 ha reduzierter Holzbodenfläche durch das Land kostenfrei ist. Bei Durchführung durch private Sachkundige können nach Beantragung entsprechender Zuwendungen die zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Konten (ohne MwSt.) vollständig erstattet werden. Es wird hierzu ebenfalls auf den E-Mail-Verkehr vom 6. April und 9. April 2020 mit Stephan Schmitz, dem Büroleiter des Forstamtes Gerolstein, verwiesen. Der E-Mail-Verkehr liegt den Ratsmitgliedern vor.

 

Die mittelfristige Betriebsplanung umfasst die regelmäßig wiederkehrende Inventur der Wälder und eine darauf aufbauende Betriebsplanung für die kommenden 10 Jahre. Aufgabe der Forsteinrichtung ist es, sicherzustellen, dass die vielfältigen Leistungen und Wirkungen des Waldes der heutigen Gesellschaft und der künftigen Generation dauernd und optimal zur Verfügung stehen.

 

Im Rahmen der Inventur begutachtet ein/e Forsteinrichter/in den Wald des Betriebes. Zur Bewirtschaftung und zur örtlichen Orientierung teilt er/sie die Wälder in „Waldorte“ ein. In jedem „Waldort“ werden eine Vielzahl von Daten aufgenommen, wie z.B. Informationen zu Wasser-, Wärme- und Nährstoffversorgung der Standorte, aktuelle Baumartenzusammensetzung, Alter, Wachstumsphasen, Flächenanteile, Dimensionen, Holzvorrat sowie Holzzuwachs der einzelnen Baumarten.

 

Bedingt durch die Corona-Pandemie wurden die Mitglieder des Ortsgemeinderates durch Ortsbürgermeister Wawers vorab per E-Mail informiert. Bedenken gegenüber der vorgeschlagenen Verfahrensweise wurden von den Ratsmitgliedern nicht geltend gemacht.