Sitzung: 20.08.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-2448/20/05-216
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von
den während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. im Rahmen der
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen.
Die abgegebenen Stellungnahmen führen
nicht zu einer Änderung der Ergänzungssatzung; die abgegebenen Hinweise werden
jedoch zur Kenntnis genommen bzw. in die Planunterlagen aufgenommen.
Der Vorsitzende erläuterte die
einzelnen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlag hierzu.
Weiterhin beschließt der
Ortsgemeinderat gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 34 BauGB den Entwurf der
Ergänzungssatzung „An der Ley“, bestehend aus Satzungskarte und –text, als
Satzung und billigt die Begründung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Ergänzungssatzung durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu
setzen sowie diejenigen Personen und Behörden, die Stellungnahmen vorgetragen
haben, über das Ergebnis der Ratsentscheidung zu unterrichten.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Birgel hat in
seiner Sitzung am 18.06.2020 beschlossen, eine Ergänzungssatzung gemäß § 34
BauGB für den Bereich „An der Ley“ aufzustellen.
Durch diese Ergänzungssatzung soll
das Grundstück Gemarkung Birgel, Flur 5, Flurstück 7/6 in den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil einbezogen werden. Ein privater Kleinunternehmer erwägt, auf
dieser Parzelle eine Lagerhalle zur Unterstellung seiner Fahrzeuge und Geräte
zu errichten (siehe nachstehender Auszug aus der Flurkarte).
Die Ergänzungssatzung wurde am
18.06.2020 als Entwurfsfassung beschlossen. Das Satzungsverfahren erfolgt gemäß
§ 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.
Die Öffentlichkeit wurde durch
öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes in der Zeit vom 06.07.2020 bis
05.08.2020 im Rathaus Gerolstein beteiligt.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
und der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfes erfolgte am 26.06.2020 im
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein.
Die Träger öffentliche Belange
wurden mit Schreiben vom 25.06.2020 über das Aufstellungsverfahren informiert
und um Abgabe von eventuellen Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist bis
zum 05.08.2020 gebeten.
Die jeweiligen Stellungnahmen sind
in der als Anlage beigefügten Übersicht aufgelistet.