Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von den während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen führen nicht zu einer Änderung der Ergänzungssatzung; die abgegebenen Hinweise werden jedoch zur Kenntnis genommen bzw. in die Planunterlagen aufgenommen.

 

Der Vorsitzende erläuterte die einzelnen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlag hierzu.

 

Weiterhin beschließt der Ortsgemeinderat gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 34 BauGB den Entwurf der Ergänzungssatzung „An der Ley“, bestehend aus Satzungskarte und –text, als Satzung und billigt die Begründung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergänzungssatzung durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen sowie diejenigen Personen und Behörden, die Stellungnahmen vorgetragen haben, über das Ergebnis der Ratsentscheidung zu unterrichten.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Birgel hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 beschlossen, eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 BauGB für den Bereich „An der Ley“ aufzustellen.

 

Durch diese Ergänzungssatzung soll das Grundstück Gemarkung Birgel, Flur 5, Flurstück 7/6 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Ein privater Kleinunternehmer erwägt, auf dieser Parzelle eine Lagerhalle zur Unterstellung seiner Fahrzeuge und Geräte zu errichten (siehe nachstehender Auszug aus der Flurkarte).

 

                                                     

 

Die Ergänzungssatzung wurde am 18.06.2020 als Entwurfsfassung beschlossen. Das Satzungsverfahren erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

 

Die Öffentlichkeit wurde durch öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes in der Zeit vom 06.07.2020 bis 05.08.2020 im Rathaus Gerolstein beteiligt.

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfes erfolgte am 26.06.2020 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein.

 

Die Träger öffentliche Belange wurden mit Schreiben vom 25.06.2020 über das Aufstellungsverfahren informiert und um Abgabe von eventuellen Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 05.08.2020 gebeten.

 

Die jeweiligen Stellungnahmen sind in der als Anlage beigefügten Übersicht aufgelistet.