Sachverhalt:
Der Brunnen
„In Böfches Wies“ liegt am nordwestlichen Ortsrand von Steffeln im sog. „Laach
Maar“. Die vulkanischen Gesteinsschichten des Maares zeichnen sich durch eine
gute bis sehr gute Wasserdurchlässigkeit aus.
Die Grundwasserbeschaffenheit ist von qualitativ hochwertiger
Güte, d.h. geringe Mineralisation und Härte, kaum Eisen, kein Mangan, Nitrat:
13 – 17 mg/l leicht ansteigend, keine mikrobiellen Belastungen, keine
Wasseraufbereitung notwendig.
Das Wasserrecht ist befristet bis 31.03.2038 bei maximaler
Entnahmemenge von 25 m³/h bei einem 20 stündigem Betrieb pro Tag sowie
max. 130.000 m³/a. Die tatsächliche
Entnahmemenge beträgt im Durchschnitt ca. 90.000 m³/Jahr.
Das Wasserschutzgebiet wurde durch Rechtsverordnung vom 01.04.1982
abgegrenzt, die 2012 durch Fristablauf ausgelaufen ist. Im gleichen Jahr wurde
für eine neue Abgrenzung des Wasserschutzgebietes ein Gutachten in Auftrag
gegeben, das 2015 der Wasserbehörde vorlag. Der behördliche Abgrenzungstermin
fand am 19.04.2018 statt, so dass die neue Abgrenzung als solche
parzellenscharf vorliegt. Als nächster Verfahrensschritt wäre die förmliche
Bürgerbeteiligung (Offenlage) durchzuführen. Wann dieser Schritt von der Oberen
Wasserbehörde erfolgt, ist derzeit auf Grund der Vielzahl der
laufenden Verfahren nicht absehbar.
Um
vorübergehend einen Schutz des Trinkwassers zu gewährleisten, wurde bereits
2016 darüber nachgedacht, zumindest in der neuen engeren Schutzzone II (ca. 31
ha Größe, vorherrschend Grünlandnutzung) freiwillige Vereinbarungen mit
Landwirten abzuschließen über das Programm des Landes „Gewässerschonende
Landwirtschaft“, welches eine 50 %ige Verrechnung der Kosten mit dem vom
Wasserversorger zu zahlenden Wasserentnahmeentgelts (Wassercent) ermöglicht. An
einer Umsetzung mangelte es aber bislang auf Grund einer personellen
Ausstattung der Wasserschutzberatung des DLR (Dienstleistungszentrum Ländlicher
Raum). Seit etwa einem Jahr ist mit Frau Rodenbusch eine neue
Wasserschutzberaterin für den Raum Eifel tätig und führt diese Aufgabe als
beratendes Bindeglied zwischen den Landwirten und den Wasserversorgern aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Nach
der Berechnung der Wasserschutzberatung kann bei einem Verzicht auf die
Ausbringung von Wirtschaftsdüngern für die gesamte Fläche der Zone II einschl.
Wirtschaftsdüngeranalysen und Bodenproben mit Gesamtkosten in Höhe von ca.
5.500 € jährlich ausgegangen werden, die mit 2.750 € über den Wassercent
verrechnet werden könnten.
Die
hierzu erforderlichen Haushaltsmittel werden im I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan
2020 bereitgestellt.
Der Werkausschuss vertagte nach ausgiebiger
Beratung die Entscheidung auf eine spätere Sitzung. In einem Gesamtkonzept, in
dem über alle Wasserschutzgebiete, deren Rechtsverordnungen derzeit auslaufen
werden oder bereits ausgelaufen sind, soll eine Gesamtbetrachtung erstellt
werden, in welcher dann darzustellen ist:
- Aussagen
über Deckschichten in den Zonen II wenn bereits über Gutachten bekannt,
- sonstige
Gefahrenpotentiale,
- gesamte
Kostensituation und deren Auswirkungen auf die Entgelte.