Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt,
rückwirkend zum 01.01.2020 die Finanzierung der KiTas Üxheim, Kunterbunt
(Hillesheim) sowie der integrativen KiTa Hillesheim nach Einzugsgebieten auf
die Ortsgemeinden zu verteilen. Die Kostenaufteilung erfolgt hälftig nach
Einwohnerzahlen (zum 30.06. des Vorjahres) sowie Kinderzahlen (Rechtsanspruch
von 6 Jahrgängen). Hierbei sind die Investitionskosten ebenfalls zu berücksichtigen.
Größere Anschaffungen,
Unterhaltungsmaßnahmen sowie Investitionsmaßnahmen sind zukünftig mit den
beteiligten Ortsgemeinden und der Stadt Hillesheim im Vorfeld abzustimmen.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt,
die entsprechende Zweckvereinbarung zwischen den Ortsgemeinden und der Stadt
Hillesheim zu unterzeichnen.
Der Investition in die integrative
KiTa Hillesheim, die nach derzeitiger Planung einen aufzuteilenden
Gemeindeanteil von 129.000,00 € mit sich bringt, wird zugestimmt. Die Planungen
für die Maßnahme begannen bereits in 2018. Auf die Ortsgemeinde
Dohm-Lammersdorf entfällt ein Gemeindeanteil von rd. 4.000,00 €.
Für die Finanzierung der 4.000,00 €
ist in Absprache mit der Kommunalaufsicht kein Nachtrag erforderlich.
Ferner nimmt der Ortsgemeinderat zur
Kenntnis, dass nach dem neuen Kostenverteilungsschlüssel der Umlageansatz um
rund 2.500,00 € auf nunmehr rund 12.500,00 € steigt.
Sachverhalt:
In der ehem. VG Hillesheim wurde die
Höhe einer Kita-Sonderumlage auf der Grundlage der Finanzkraft der einzelnen
Ortsgemeinden errechnet, für die Ortsgemeinde Dohm-Lammersdorf zuletzt rund
10.000,00 € jährlich. Alle Ortsgemeinden zahlten so für alle KiTas in der VG
Hillesheim. Investitionskosten wurden von der VG übernommen, indirekt also über
die VG-Umlage auch von den Ortsgemeinden/der Stadt Hillesheim bezahlt.
In der neuen VG Gerolstein ist
vorgesehen, die Finanzierung der KiTas nach Einzugsgebieten zu trennen und die
künftige Kostenaufteilung unter Berücksichtigung der jeweiligen Kinder- und
Einwohnerzahl vorzunehmen. Das heißt, für die beiden KiTas in Hillesheim zahlen
nur die Ortsgemeinden, aus denen auch tatsächlich Kinder nach Hillesheim gehen.
Für die Ortsgemeinde würde diese Regelung in diesem Jahr Mehrkosten (Höhe der
Umlage) von rund 2.500,00 € verursachen.
Zusätzlich sind die Investitionskosten
von den Ortsgemeinden im jeweiligen Einzugsbereich zu übernehmen. Die bereits
2018 geplante Erweiterung der Integrativen KiTa in Hillesheim (Umbach des ehem.
Hauptschulgebäudes) soll in diesem Jahr beginnen. Nach dem vorgenannten
Berechnungsschlüssel entfallen von den Investitionskosten (129.000,00 €
anteilig von den Ortsgemeinden/der Stadt zu übernehmen) rund 4.000,00 € auf die
Ortsgemeinde.
Seitens des Rates wird der
Berechnungsschlüssel grundsätzlich als faire und akzeptable Lösung anerkannt.
Bei künftigen Investitionen fordert der Rat allerdings ein gewichtiges
Mitspracherecht der Ortgemeinden/der Stadt, da es nicht sein kann, dass
Investitionen über die Köpfe der „Geldgeber“ getätigt werden.