Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, rückwirkend zum 01.01.2020 die Finanzierung der KiTas Üxheim, Kunterbunt (Hillesheim) sowie der integrativen KiTa Hillesheim nach Einzugsgebieten auf die Ortsgemeinden zu verteilen. Die Kostenaufteilung erfolgt hälftig nach Einwohnerzahlen (zum 30.06. des Vorjahres) sowie Kinderzahlen (Rechtsanspruch von 6 Jahrgängen). Hierbei sind die Investitionskosten ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Größere Anschaffungen, Unterhaltungsmaßnahmen sowie Investitionsmaßnahmen sind zukünftig mit den beteiligten Ortsgemeinden und der Stadt Hillesheim im Vorfeld abzustimmen.

 

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Zweckvereinbarung zwischen den Ortsgemeinden und der Stadt Hillesheim zu unterzeichnen.

 

Der Investition in die integrative KiTa Hillesheim, die nach derzeitiger Planung einen aufzuteilenden Gemeindeanteil von 129.000,00 € mit sich bringt, wird zugestimmt. Die Planungen für die Maßnahme begannen bereits in 2018. Auf die Ortsgemeinde Dohm-Lammersdorf entfällt ein Gemeindeanteil von rd. 4.000,00 €.

 

Für die Finanzierung der 4.000,00 € ist in Absprache mit der Kommunalaufsicht kein Nachtrag erforderlich.

 

Ferner nimmt der Ortsgemeinderat zur Kenntnis, dass nach dem neuen Kostenverteilungsschlüssel der Umlageansatz um rund 2.500,00 € auf nunmehr rund 12.500,00 € steigt.


Sachverhalt:

 

In der ehem. VG Hillesheim wurde die Höhe einer Kita-Sonderumlage auf der Grundlage der Finanzkraft der einzelnen Ortsgemeinden errechnet, für die Ortsgemeinde Dohm-Lammersdorf zuletzt rund 10.000,00 € jährlich. Alle Ortsgemeinden zahlten so für alle KiTas in der VG Hillesheim. Investitionskosten wurden von der VG übernommen, indirekt also über die VG-Umlage auch von den Ortsgemeinden/der Stadt Hillesheim bezahlt.

In der neuen VG Gerolstein ist vorgesehen, die Finanzierung der KiTas nach Einzugsgebieten zu trennen und die künftige Kostenaufteilung unter Berücksichtigung der jeweiligen Kinder- und Einwohnerzahl vorzunehmen. Das heißt, für die beiden KiTas in Hillesheim zahlen nur die Ortsgemeinden, aus denen auch tatsächlich Kinder nach Hillesheim gehen. Für die Ortsgemeinde würde diese Regelung in diesem Jahr Mehrkosten (Höhe der Umlage) von rund 2.500,00 € verursachen.

Zusätzlich sind die Investitionskosten von den Ortsgemeinden im jeweiligen Einzugsbereich zu übernehmen. Die bereits 2018 geplante Erweiterung der Integrativen KiTa in Hillesheim (Umbach des ehem. Hauptschulgebäudes) soll in diesem Jahr beginnen. Nach dem vorgenannten Berechnungsschlüssel entfallen von den Investitionskosten (129.000,00 € anteilig von den Ortsgemeinden/der Stadt zu übernehmen) rund 4.000,00 € auf die Ortsgemeinde.

Seitens des Rates wird der Berechnungsschlüssel grundsätzlich als faire und akzeptable Lösung anerkannt. Bei künftigen Investitionen fordert der Rat allerdings ein gewichtiges Mitspracherecht der Ortgemeinden/der Stadt, da es nicht sein kann, dass Investitionen über die Köpfe der „Geldgeber“ getätigt werden.