Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Plan sowie Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs, einschl. der o.g. Maßnahme.


Sachverhalt:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2020 wurde dem Stadtrat durch die Stadtbürgermeisterin zugeleitet. In der Zeit vom 03.08.2020 bis zum 17.08.2020 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.

 

Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Die Vorsitzende übergibt das Wort an Uwe Hochmann, der den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Plan 2020 erläutert. Insbesondere geht er auf die zusätzlichen bzw. nicht geplanten größeren Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen ein. Auch die reduzierten bzw. abzusetzenden Ansätze werden erläutert. Nähere Erläuterungen ergeben sich aus dem Vorbericht.

 

In den vorgelegten Entwurf muss noch für Planungskosten für das Baugebiet „Auf der Schlack“ in Niederbettingen ein Betrag von 15.000 € in investiven Bereich eingeplant werden.

 

Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag von 181.353 € entsteht.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -59.973 € abzügl. der ordentlichen Tilgung von 83.430 €, also insgesamt -143.403 €. Da 3 Maßnahmen i.H.v. 334.500 € aus Vorjahren vorfinanziert wurden und diese Beträge in 2020 kassenwirksam werden, nimmt die Verbindlichkeit gegenüber der VG um 191.097 € (-143.403 € + 334.500 €) ab. Die Mindesttilgung KEF beträgt 104.583 €.

 

Zur Finanzierung der eingeplanten Investitionen, einschl. der o.g. zwei Maßnahmen ist eine neue Kreditaufnahme von 789.350 € notwendig (Berechnung siehe Vorbericht).