Sitzung: 26.08.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: 1-2979/20/15-133
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Plan sowie Anlagen für
das Haushaltsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs, einschl. der
o.g. Maßnahme.
Sachverhalt:
Die
1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2020 wurde dem
Stadtrat durch die Stadtbürgermeisterin zugeleitet. In der Zeit vom 03.08.2020
bis zum 17.08.2020 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch
die Einwohner offen gelegen.
Es
wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.
Die
Vorsitzende übergibt das Wort an Uwe Hochmann, der den Entwurf der 1.
Nachtragshaushaltssatzung mit Plan 2020 erläutert. Insbesondere geht er auf die
zusätzlichen bzw. nicht geplanten größeren Unterhaltungsmaßnahmen bzw.
Investitionen ein. Auch die reduzierten bzw. abzusetzenden Ansätze werden
erläutert. Nähere Erläuterungen ergeben sich aus dem Vorbericht.
In
den vorgelegten Entwurf muss noch für Planungskosten für das Baugebiet „Auf der
Schlack“ in Niederbettingen ein Betrag von 15.000 € in investiven Bereich
eingeplant werden.
Als
Ergebnis bleibt festzustellen, dass im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag
von 181.353 € entsteht.
Der
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -59.973 € abzügl. der
ordentlichen Tilgung von 83.430 €, also insgesamt -143.403 €. Da 3 Maßnahmen
i.H.v. 334.500 € aus Vorjahren vorfinanziert wurden und diese Beträge in 2020
kassenwirksam werden, nimmt die Verbindlichkeit gegenüber der VG um 191.097 €
(-143.403 € + 334.500 €) ab. Die Mindesttilgung KEF beträgt 104.583 €.
Zur
Finanzierung der eingeplanten Investitionen, einschl. der o.g. zwei Maßnahmen
ist eine neue Kreditaufnahme von 789.350 € notwendig (Berechnung siehe
Vorbericht).