Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Stadt Hillesheim hatte beabsichtigt, für die beiden Stadtteile Bolsdorf und Niederbettingen bei nächster Gelegenheit Ortsbeiräte wählen zu lassen. Eine passende Gelegenheit wäre die Wahl des Landrates, die im November/Dezember 2020 stattfinden soll.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat nach rechtlicher Prüfung mitgeteilt, dass die erstmalige Wahl eines Ortsbeirats in einer „laufenden Wahlperiode“ nicht möglich ist. Eine Gremienwahl ist nur zu den regelmäßigen Terminen der Kommunalwahlen möglich - also erst wieder im Jahre 2024.

 

Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in § 57 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes geregelt. Die dort genannten Voraussetzungen treffen auf Bolsdorf und Niederbettingen nicht zu. Zu diesem Thema wurde auch die Geschäftsstelle des Landeswahlleiters angefragt, die diese Auffassung bestätigt hat.