Sitzung: 26.08.2020 Stadtrat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Die
Stadt Hillesheim hatte beabsichtigt, für die beiden Stadtteile Bolsdorf und
Niederbettingen bei nächster Gelegenheit Ortsbeiräte wählen zu lassen. Eine
passende Gelegenheit wäre die Wahl des Landrates, die im November/Dezember 2020
stattfinden soll.
Die
Verbandsgemeindeverwaltung hat nach rechtlicher Prüfung mitgeteilt, dass die
erstmalige Wahl eines Ortsbeirats in einer „laufenden Wahlperiode“ nicht
möglich ist. Eine Gremienwahl ist nur zu den regelmäßigen Terminen der
Kommunalwahlen möglich - also erst wieder im Jahre 2024.
Ausnahmen
von diesem Grundsatz sind in § 57 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes geregelt. Die
dort genannten Voraussetzungen treffen auf Bolsdorf und Niederbettingen nicht
zu. Zu diesem Thema wurde auch die Geschäftsstelle des Landeswahlleiters
angefragt, die diese Auffassung bestätigt hat.