Sachverhalt:
Frau
Christine Roth hat ihr Mandat als Ratsmitglied mit Wirkung zum 28. Februar 2020
niedergelegt, so dass ein*e Nachfolger*in einzuberufen ist. Bei einer
Verhältniswahl sind die bisher nicht berufenen Bewerber entsprechend der
innerhalb eines Wahlvorschlages auf sie entfallenden Stimmen als Nachfolger*in einzuberufen.
Die
vorgesehenen Nachfolger Rolf Schmitz, Christine Funk, Dennis Pahl-Dreher und
Christina Pahl haben die Einberufung in den Stadtrat nicht angenommen. Nächste,
bisher nicht berufene Bewerberin der Partei Bündnis 90/Die Grünen (Fraktion: Grüne
Alternative Liste) ist
somit Frau Josefine Engeln. Frau Engeln hat die Einberufung in den Stadtrat Hillesheim
angenommen.
Zu
Beginn der heutigen Sitzung ist das neue Ratsmitglied gemäß § 30 Abs. 2
Gemeindeordnung (GemO) auf seine Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung
ergeben, hinzuweisen:
„Nach
§ 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt
unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl
bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge
Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie
sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem
Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder
der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs.
1 der Gemeindeordnung.
§
21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer
besonderen Treuepflicht gegenüber der Stadt Hillesheim. Dies bedeutet, dass
Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Stadt Hillesheim
nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche
Vertretung handelt.“
Die
Verpflichtung auf die genannten Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch Stadtbürgermeisterin
Gabriele Braun per Handschlag.