Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Frau Christine Roth hat ihr Mandat als Ratsmitglied mit Wirkung zum 28. Februar 2020 niedergelegt, so dass ein*e Nachfolger*in einzuberufen ist. Bei einer Verhältniswahl sind die bisher nicht berufenen Bewerber entsprechend der innerhalb eines Wahlvorschlages auf sie entfallenden Stimmen als Nachfolger*in einzuberufen.

 

Die vorgesehenen Nachfolger Rolf Schmitz, Christine Funk, Dennis Pahl-Dreher und Christina Pahl haben die Einberufung in den Stadtrat nicht angenommen. Nächste, bisher nicht berufene Bewerberin der Partei Bündnis 90/Die Grünen (Fraktion: Grüne Alternative Liste) ist somit Frau Josefine Engeln. Frau Engeln hat die Einberufung in den Stadtrat Hillesheim angenommen.

 

Zu Beginn der heutigen Sitzung ist das neue Ratsmitglied gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) auf seine Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben, hinzuweisen:

 

„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.

 

Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.

 

§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Stadt Hillesheim. Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Stadt Hillesheim nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“

 

Die Verpflichtung auf die genannten Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch Stadtbürgermeisterin Gabriele Braun per Handschlag.