Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Hillesheim genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendung(en):

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende

06.01.2020

Architekturbüro Junk, Jardin und Bernardy, Hillesheim

300,00 €

Spielplatz Bolsdorf

 

Geldspende

08.01.2020

Energieversorgung Mittelrhein

„Ehrensache“, Koblenz

550,00 €

Heimatpflege

 

Geldspende

31.03.2020

Wilhelmus van den Hoogen, Cuijk (Niederlande)

137,50 €

„Weckmänner“

St.-Martin-Umzug

Jagdpächter

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinde- bzw. Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 2. Halbsatz der Hauptsatzung der Stadt Hillesheim wurde dem Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 10.000 € im Einzelfall übertragen. Der Stadtrat Hillesheim kann jedoch trotzdem über die Annahme entscheiden.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.