Sitzung: 26.08.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 1-2794/20/15-088
Beschluss:
Der
Stadtrat der Stadt Hillesheim genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender
Zuwendung(en):
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Sonstige Beziehungen
zum Zuwendungsgeber |
Geldspende 06.01.2020 |
Architekturbüro Junk, Jardin und Bernardy, Hillesheim |
300,00 € |
Spielplatz Bolsdorf |
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Geldspende 08.01.2020 |
Energieversorgung Mittelrhein „Ehrensache“, Koblenz |
550,00 € |
Heimatpflege |
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Geldspende 31.03.2020 |
Wilhelmus van den Hoogen, Cuijk (Niederlande) |
137,50 € |
„Weckmänner“ St.-Martin-Umzug |
Jagdpächter |
Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf
nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinde- bzw. Stadtrat,
wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im
Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 2. Halbsatz der
Hauptsatzung der Stadt Hillesheim wurde dem Haupt- und Finanzausschuss die
Entscheidung über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen
und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze
von 10.000 € im Einzelfall übertragen. Der Stadtrat Hillesheim kann jedoch
trotzdem über die Annahme entscheiden.
Zur
Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung
solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass
der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens
gebeten hat.