Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes „Auf dem Rüddel – 1. Änderung“ einschließlich Begründung mit der aufgeführten Änderung zu und beauftragt die Verwaltung, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Feusdorf hatte in seiner Sitzung am 25.06.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Rüddel“ beschlossen und bereits sehr eingehend über den Änderungsumfang beraten.

 

Durch das beauftragte Planungsbüro Böffgen, Reutlingen, wurde zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung aufgestellt, welche dem Rat in der heutigen Sitzung vorgestellt wird.

 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden die bauordnungsrechtlichen Regelungen der Planfassung vom 18.09.2006 im Geltungsbereich der aktuellen Änderung förmlich aufgehoben und neu gefasst.

 

Die ursprünglich fixierten planungsrechtlichen Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch sowie die nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise behalten – um aktualisierte Belange ergänzt – bis auf wenige Ausnahmen (Traufhöhe und Ausrichtung des Gebäudes) weiterhin ihre Gültigkeit.

 

 

Der Ortsgemeinderat spricht sich für eine Änderung in den textlichen Festsetzungen aus. Bezugnehmend auf „Flächenhafte Steine“ ist nachfolgender Satz abzuändern:

 

„Flächenhafte Stein-/Kies-/Split- und Schottergärten oder –schüttungen sind lediglich bis zu einem Flächenanteil von maximal 50 % auf der Erschließungsstraße zugewandten Seite zulässig.