Sitzung: 11.08.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2-2433/20/11-155
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf
des Bebauungsplanes „Auf dem Rüddel – 1. Änderung“ einschließlich Begründung mit
der aufgeführten Änderung zu und beauftragt die Verwaltung, die Offenlage
nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB in die
Wege zu leiten.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Feusdorf hatte
in seiner Sitzung am 25.06.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem
Rüddel“ beschlossen und bereits sehr eingehend über den Änderungsumfang
beraten.
Durch das beauftragte Planungsbüro
Böffgen, Reutlingen, wurde zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung aufgestellt,
welche dem Rat in der heutigen Sitzung vorgestellt wird.
Mit der Änderung des
Bebauungsplanes werden die bauordnungsrechtlichen Regelungen der Planfassung
vom 18.09.2006 im Geltungsbereich der aktuellen Änderung förmlich aufgehoben
und neu gefasst.
Die ursprünglich fixierten
planungsrechtlichen Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch sowie die
nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise behalten – um aktualisierte Belange
ergänzt – bis auf wenige Ausnahmen (Traufhöhe und Ausrichtung des Gebäudes)
weiterhin ihre Gültigkeit.
Der Ortsgemeinderat spricht sich
für eine Änderung in den textlichen Festsetzungen aus. Bezugnehmend auf
„Flächenhafte Steine“ ist nachfolgender Satz abzuändern:
„Flächenhafte Stein-/Kies-/Split-
und Schottergärten oder –schüttungen sind lediglich bis zu einem Flächenanteil
von maximal 50 % auf der Erschließungsstraße zugewandten Seite zulässig.