Sitzung: 17.08.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-2432/20/37-048
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat Üxheim erhebt keine Einwände gegen die Erweiterung des
Kalkabbaus Merbüsch IV Süd und bittet die Verwaltung, diese Stellungnahme im
Rahmen des Raumordnungsverfahrens gegenüber der Kreisverwaltung abzugeben. Die Firma Portlandzementwerke
WOTAN wird gebeten, vor Abschluss des
Genehmigungsverfahrens eine Infoveranstaltung für die Bürger der Ortsgemeinde
im Ortsteil Niederehe durchzuführen.
Sachverhalt:
Die Firma Portlandzementwerke
WOTAN H. Schneider KG, 54579 Üxheim, vertreten durch ihren Komplementär Herrn
Jörg Ramcke, 54579 Üxheim begehrt eine Genehmigung im „förmlichen“
Genehmigungsverfahren gem. §§ 4 u. 10 BImSchG i.V.m. Anhang 1 Nr. 2.1.1 und Nr.
2.2, Spalte c zu § 2 der 4. BImSchV zu der Errichtung und dem Betrieb eines
Steinbruches mit einer Abbaufläche von 10 Hektar oder mehr sowie zum Betrieb
von Anlagen zum Brechen und Klassieren von Gestein in Erweiterung des
Kalksteinabbaugebietes „Meerbüsch IV“.
Das Abbaugebiet „Meerbüsch“
befindet sich in der Gemarkung Leudersdorf auf Gebiet der Gemeinde Üxheim,
Verbandsgemeinde Gerolstein, Kreis Vulkaneifel (s. Abb. 1). Für das Abbaugebiet
„Meerbüsch IV“ wurde der Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG am 05.08.2004
von der Kreisverwaltung Daun (Az.2-23-00) eine immissionsschutzrechtliche
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Kalksteinbruches „Meerbüsch IV“
unter Verwendung von Sprengstoffen in der Gemarkung Leudersdorf, Flur 18, Flurstück
Nr. 39/1, erteilt. Antragsgegenstand ist nun die Erweiterung des genehmigten
Kalksteinbruchs „Meerbüsch IV“ auf der restlichen Teilfläche des genannten
Grundstückes Gemarkung Leudersdorf, Flur 18, Flurstück Nr. 39/1 „Auf den
Bänken“, im Folgenden „Meerbüsch IV Süd“ genannt (vgl. Plan 1). Diese
Rohstofflagerfläche befindet sich im Eigentum der Ortsgemeinde Üxheim und ist
von der Antragstellerin angepachtet.
Gegenstand des
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist die Errichtung und der
Betrieb eines Kalksteinbruches, in dem der Kalkstein im
Großbohrloch-Sprengverfahren mit der Verwendung von Sprengstoffen gewonnen
wird. Das Haufwerk wird anschließend mit Radladern oder Baggern auf
Schwerkraftwagen oder LKWs verladen und sodann zur Weiterverarbeitung in das
Zementwerk der Antragstellerin, bzw. das Kalkwerk der Nikolaus Müller
Kalk-werk-Natursteinwerke GmbH & Co KG, beide in Üxheim-Ahütte gelegen,
verbracht.
Der Landkreis Vulkaneifel hat als Untere Landespflegebehörde entschieden, dass gem. § 17 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LPlG) ein Raumordnungsverfahren durchgeführt wird und mit Schreiben vom 18.05.2020 die Ortsgemeinde Üxheim gebeten eine Stellungnahme hierzu abzugeben.
Der bestehende Flächennutzungsplan für den Bereich der Verbandsgemeinde
Gerolstein (früher Verbandsgemeinde Hillesheim) berücksichtigt sowohl die
bestehenden Kalksteinabbaugebiete, als auch die zur Erweiterung vorgesehene
Fläche für die Rohstoffgewinnung. Der geplante Erweiterungsbereich ist im
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Hillesheim (2004) als geplante
Abbaufläche in Überlagerung mit Flächen für die Forstwirtschaft (Nadelwald bzw.
Mischwald) dargestellt.
Der Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ist als
nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Ortsgemeinde Üxheim, selbst nicht „Träger öffentlicher
Belange“, sondern über die Verbandsgemeinde Gerolstein zu hören, steht dem
Verfahren sehr positiv gegenüber.
Da der geplante Erweiterungsbereich wie auch der bereits genehmigte
Abbaubereich Merbüsch IV unmittelbar an der Gemeindegrenze zur Ortsgemeinde
Kerpen liegt, wurde auch die Ortsgemeinde Kerpen von der Kreisverwaltung
Vulkaneifel entsprechend am Verfahren beteiligt.
Vorsitzender
Reinarz sowie Ratsmitglied Carl verlassen für diesen Tagesordnungspunkt den
Sitzungssaal. Der Erste Beigeordnete der Ortsgemeinde Üxheim, Herr Willibert
Daniels, übernimmt den Vorsitz.
Nach
sehr ausführlicher Diskussion wird der Beschlussvorschlag durch den
nachfolgenden Zusatz ergänzt und zur Abstimmung gestellt: Die Firma
Portlandzementwerke WOTAN wird gebeten, vor Abschluss des
Genehmigungsverfahrens eine Infoveranstaltung für die Bürger der Ortsgemeinde
im Ortsteil Niederehe durchzuführen.