Sitzung: 17.08.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 2-2424/20/37-042
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat stimmt der weiteren Auftragsvergabe zur Planung und Umsetzung
des 2. BA Straßenerneuerungen „Stroheicher-Straße und „Auf der Bitz“ im
Ortsteil Niederehe, bis einschließlich Leistungsphase 4, an das Ingenieurbüro
IBS, Alflen, auf Basis des vorliegenden Honorarangebotes zu.
Nach erfolgter Abstimmung unterbricht der
Vorsitzende die Sitzung für die anwesenden Bürger (Anlieger der Stroheicher
Straße) und gibt ihnen Gelegenheit, Fragen zum Bauvorhaben zu stellen.
Eine Bürgerin fragt daraufhin, ob die Phase 9
(Objektbetreuung) aus Kostenersparnisgründen von Seiten der Verwaltung
durchgeführt werden kann. Herr Brück vom Ingenieurbüro IBS erläutert, dass
diese Leistung Teil des Projektes sei, natürlich aber auch von der Verwaltung übernommen
werden kann. Der Rat entscheidet, dass dies zu gegebener Zeit erneut beraten
und beschlossen werden soll.
Die Sitzung wird sodann fortgesetzt.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Ortsstraßenerneuerungen des abgängigen Altbestandes
im Ortsteil Niederehe, steht nach Abschluss des 1. BA „Kerpener-Straße“ und
„Gartenstraße“, nun die Erneuerung der Gemeindestraßen „Stroheicher-Straße“ und
„Auf der Bitz“ als 2. BA an.
Das mit dem Gesamtkonzept beauftragte Ingenieurbüro IBS hat hierzu
bereits Bestandsaufnahmen erfasst und ein Honorarangebot, analog des 1. BA
vorgelegt.
Bei voraussichtlichen Baukosten von 890.000 € ergeben sich
Honorarkosten von ca. 68.800 €.
Die baureife Straßenplanung soll jetzt bis zur Leistungsphase 4
(Genehmigungsplanung) in Auftrag gegeben werden.
Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) – 9
(Objektbetreuung) erfolgt nach Sicherstellung der Baufinanzierung.
Inwieweit Förderungen aus dem Investitions-Stock des Landes (o.ä.)
erzielt werden können wird im Zuge der Planungen ermittelt.
Im Rahmen der Beratung wird aus
der Mitte des Gemeinderates die Frage an die Verwaltung gerichtet, wann mit den
Bescheiden für die wiederkehrenden Beträge für Straßen und Bebauung gerechnet
werden darf.